Aufrechnung Guthaben mit Steuerschulden
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16.11.2012, 13:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.11.2012 13:20 von meyer.)
Beitrag: #9
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RE: Aufrechnung Guthaben mit Steuerschulden
Es müsste eigentlich ausreichen, dem FA mitzuteilen, dass die Ehefrau hinsichtlich des Ihr zustehenden Anteils an der Erstattung mit der Verrechnung nicht einverstanden ist und daher eine Auszahlung an diese zu erfolgen hat (hilfsweise würde ich die Erteilung eines Abrechnungsbescheides beantragen). Dann muss das FA von Amts wegen die Aufteilung vornehmen.
Problem könnte hier sein, dass die Erstattung vermutlich auf den Vorauszahlungen beruht und hier eine hälfte Zuordnung möglich wäre. Zur Sicherheit sollten künftige Zahlungen bei der Konstellation explizit nur für Rechnung der Ehefrau erfolgen. Abgesehen davon: Wenn es noch so alte Verbindlichkeiten des Ehemannes gibt: Gab es da kein Insolvenzverfahren/Restschuldbefreiungsverfahren oder lebt der von seiner Frau und nach dem Prinzip, dass man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann? PS: Wäre der Thread nicht besser im nicht besser im internen Teil des Forums aufgehoben? |
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Aufrechnung Guthaben mit Steuerschulden - phönix - 14.11.2012, 22:11
RE: Aufrechnung Guthaben mit Steuerschulden - Kiharu - 15.11.2012, 10:13
RE: Aufrechnung Guthaben mit Steuerschulden - ecro - 15.11.2012, 10:39
RE: Aufrechnung Guthaben mit Steuerschulden - Stadtkatze - 15.11.2012, 18:38
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