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Aufrechnung Guthaben mit Steuerschulden
15.11.2012, 10:39
Beitrag: #3
RE: Aufrechnung Guthaben mit Steuerschulden
Welches FA macht das? Sicherlich wieder mal Treptow/Köpenick.

Das Steuerrecht kennt zwar einen Gesamtschuldner, aber keinen Gesamtgläubiger. Das FA kann nur befreiend an den Gläubiger auszahlen. Deshalb greift bei Erstattungsfällen die Aufteilung nicht.

Eine Aufrechnungslage liegt daher nur insoweit vor, wie Erstattungsbeträge dem Mann zuzurechnen sind (evtl. Lohnsteuer, KapSt des Mannes). Soweit es die Erstattungsbeträge betrifft, die der Frau zuzurechnen sind, scheitert die Aufrechnungslage bereits an der Personenidentität.

Die Begründung des Finanzamts "da Voraussetzung für das Aufteilungsverfahren sei, dass Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesamtschuldner anhängig sind", ist zwar falsch (es genügt das Leistungsgebot, § 269 AO), aber das kann dahinstehen, da es kein Leistungsgebot gibt.

Der Empfehlung Kiharus folge ich, überlege allerdings, ob es nicht möglich ist, das Finanzamt irgendwie zur Auszahlung des Guthabens zu verdonnern, ohne die Verrechnung aufzugeben. Aber das verfolge mal gar nicht erst weiter.

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RE: Aufrechnung Guthaben mit Steuerschulden - ecro - 15.11.2012 10:39

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