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Reisekosten
13.11.2012, 20:06
Beitrag: #1
Reisekosten
Ich brauche mal Denkanstösse zu folgendem Fall:

Grundfall:
Sie wohnt in Berlin und ist freiberuflich im ganzen Bundesgebiet tätig. Sie hat einen Freund in Rostock, den sie dann und wann besuchen fährt.

Nun war sie gerade mal wieder ein Wochenende zu Besuch in Rostock und am Montag hat sie einen Auftrag in München. Sie fährt also von Rostock direkt München.

Frage: Können die Reisekosten ab Rostock berücksichtigt werden?

Ich tendiere dazu, dass die Kosten nur insofern berücksichtigt werden können, wie sie für die Fahrt ab Berlin angefallen wären, da sie in Rostock keine Wohnung hat.

Meinungen?

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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13.11.2012, 20:37
Beitrag: #2
AW: Reisekosten
Ich auch. Die Strecke zwischen Rostock und Berlin sehe ich als privat veranlasst.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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13.11.2012, 20:51
Beitrag: #3
RE: Reisekosten
Danke.

Aber inzwischen kommen mir an meiner Auffassung Zweifel. Wenn wir mal die Dimensionen ändern und sagen Steuerberater A hat einen Firmenwagen. Nach Büroschluss fährt er nicht nach Hause (Entfernung 5 km) sondern zum Abendessen bei Freunden (Entfernungen 50 km). Im Fahrtenbuch wäre diese Fahrt als privat zu kennzeichnen. Kein Problem. Pünktlich nach dem Dessert ruft ein aufgeregter Mandant an, weil er Besuch von der Fahndung hat. Der Steuerberater schwingt sich in den Wagen und fährt die 50km zum Mandanten (dieser wohnt direkt neben der Kanzlei).

Bei dieser Konstellation würden wir ja auch nicht die Fahrt zum Mandanten zu 45 km als Privatvergnügen ansehen, sondern wohl voll obwohl die Mehrkilometer durch das private Abendessen bedingt waren.

Langsam tendiere ich daher fast dazu, dass die gute Dame wohl die Fahrkosten von Rostock nach München geltend machen kann.



Weitere Fallabwandlung:
Falls die Kosten für die Fahrt von Rostock nach München in voller Höhe zu berücksichtigen sind. Wie schaut es aus, wenn die Gute nach Erfüllung ihres Auftrages am Dienstag wieder durch nach Rostock fährt?

Spätestens dafür wären doch dann Kosten für die Strecke Berlin Rostock privat veranlasst. Oder?

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13.11.2012, 21:03
Beitrag: #4
RE: Reisekosten
Hallo,

ich sehe das noch nicht ein ... Cool
Denn in den Richtlinien finde ich
R 9.10 LStR 2011
Zitat:R 9.10 Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
Maßgebliche Wohnung (1)

Als Ausgangspunkt für die Wege kommt jede Wohnung des Arbeitnehmers in Betracht, die er regelmäßig zur Übernachtung nutzt und von der aus er seine regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht. Als Wohnung ist z. B. auch ein möbliertes Zimmer, eine Schiffskajüte, ein Gartenhaus, ein auf eine gewisse Dauer abgestellter Wohnwagen oder ein Schlafplatz in einer Massenunterkunft anzusehen. Hat ein Arbeitnehmer mehrere Wohnungen, können Wege von und zu der von der regelmäßigen Arbeitsstätte weiter entfernt liegenden Wohnung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 6 EStG nur dann berücksichtigt werden, wenn sich dort der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers befindet und sie nicht nur gelegentlich aufgesucht wird. Der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet sich bei einem verheirateten Arbeitnehmer regelmäßig am tatsächlichen Wohnort seiner Familie. Die Wohnung kann aber nur dann ohne nähere Prüfung berücksichtigt werden, wenn sie der Arbeitnehmer mindestens sechsmal im Kalenderjahr aufsucht. Bei anderen Arbeitnehmern befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z. B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis, finden, aber auch in Vereinszugehörigkeiten und anderen Aktivitäten. Sucht der Arbeitnehmer diese Wohnung im Durchschnitt mindestens zweimal monatlich auf, ist davon auszugehen, dass sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen befindet. Die Sätze 4 bis 8 gelten unabhängig davon, ob sich der Lebensmittelpunkt im Inland oder im Ausland befindet.

Also wäre zunächst einmal zu prüfen, wie oft die Wohnung aufgesucht wird ...

Gruss
Uwe
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13.11.2012, 21:18
Beitrag: #5
RE: Reisekosten
Wie reden aber nicht von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sondern von Fahrkosten im Rahmen von Reisekosten.

Da tu ich mich schwer, die Richtlinien zu Fahren W+A anzuwenden.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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13.11.2012, 21:37
Beitrag: #6
RE: Reisekosten
Hallo,

Es geht mir nur um den Begriff der Wohnung. Und der ist dort sauber formuliert. Und da ist es meines Erachtens unerheblich, ob ich zur regelmäßigen oder zur unregelmäßigen Arbeitsstätte fahre.
Denn hat sie eine Wohnung in Rostock, dann beginnt die Auswärtstätigkeit von dort ...
Zitat:R 9.4 LStR 2011
Reisekosten
...
Beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit
(2) Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten beruflich tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig wird.

Gruss
Uwe
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14.11.2012, 08:07
Beitrag: #7
AW: Reisekosten
Zu dem Ergebnis würde ich bei der Swchverbaltsschilderung nicht kommen. Ich würde es eher ähnlich der Fahrten zwischen Ferienwohnung und Arbeitsblätte betrachten Ich glaube, da ist im Schmidt was gesagt. Bin aber am Handy und kann nicht schauen.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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19.11.2012, 17:53
Beitrag: #8
RE: Reisekosten
Hmm, Lohnsteuersachverhalte erfüllen mich immer mit Grauen, aber ich bin der Meinung, dass die ganze Strecke nach Dienstreisekosten abzurechnen ist.

Als Argumentation würd ich mich mit § 9 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 4 Abs. 4 EStG rausreden und sagen, dass die ganze Fahrt beruflich veranlasst ist.

»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.«
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20.11.2012, 08:32
Beitrag: #9
RE: Reisekosten
Ich sehe hier ehrlich gesagt euer Problem nicht!

Alles worauf ich abstellen muss ist, ob die Fahrt beruflich veranlasst ist. Wenn ich um 10 Uhr einen Termin in München habe dann ist jede Fahrtstrecke nach München durch den Termin veranlasst, egal wo ich mich vorher befunden habe und aus welchen Gründen!

R9.5 LStR sagt nur "die tatsächlichen Kosten"! Hier ist, anders als bei Fahrten Whg-ArbSt, nicht die Rede von kürzester Strecke oder ähnlichem! Den Begriff der Wohnung brauche ich bei Reisekosten nur um die Auswärtsätigkeit zu definieren, für nichts anderes (R9.4 Abs.2 LStR).

Kiharu, ich glaube Du bist hier ein wenig vom Steuerrecht ins Reisekostenrecht gerutscht! Da sähe natürlich die Sache anders aus!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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20.11.2012, 09:27
Beitrag: #10
RE: Reisekosten
(20.11.2012 08:32)taxpert schrieb:  Alles worauf ich abstellen muss ist, ob die Fahrt beruflich veranlasst ist. Wenn ich um 10 Uhr einen Termin in München habe dann ist jede Fahrtstrecke nach München durch den Termin veranlasst, egal wo ich mich vorher befunden habe und aus welchen Gründen!

so würde ich das für die Hinfahrt auch sehen. Die Rückfahrt nach Rostock müsste man aber wohl aufteilen, da die Mehrkilometer nicht dienstlich veranlasst sind
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