Einspruch per eMail
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07.11.2012, 08:27
Beitrag: #8
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RE: Einspruch per eMail
Einen Unterschied würde es natürlich nicht machen, aber einer meiner Professoren ist ursprünglich aus der Gegend und erzählte von einem Richter am FG Niedersachsen der sehr gerne auf eigene Faust eigene Wege geht.
»Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.« |
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