Einspruch per eMail
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06.11.2012, 13:31
Beitrag: #4
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RE: Einspruch per eMail
Es ging dabei um das Urteil des FG Niedersachsen vom 24.11.2011, 10 K 275/11.
Dort geht es um die Rechtsbehelfsbelehrung. Sinngemäß: Die Belehrung ist unrichtig und beschränkt die Rechtsbehelfsfrist dann nicht auf einen Monat, wenn auf die Möglichkeit, per Mail Einspruch einzulegen, nicht hingewiesen wird, obwohl auf dem Bescheid eine Mail-Adresse angegeben ist. Anders aber beispielsweise FG Münster, Beschluss v. 6.7.2012 - 11 V 1706/12 E, daher Revision BFH X R 2/12. Ãœber die Zulässigkeit per Mail wurde nicht entschieden. Die von Meandor angesprochene Diskussion hierüber entwickelte sich selbständig. ® |
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