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Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
24.09.2012, 18:40
Beitrag: #1
Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
Ich grübele über dem Wortlaut des § 19 Abs. 1 Satz 1 AO: "Für die Besteuerung ... ist das Finanzamt örtlich zuständig, ..." und frage mich: Soll damit eigentlich zugleich gesagt sein, dass bei diesem Finanzamt auch die Einkommensteuererklärung abzugeben ist?

Oder kann ich mir irgendeines der Finanzämter in der Bundesrepublik - u. U. in einem ganz anderen Bundesland als jenem, in dem ich wohne - aussuchen und dort meine Einkommensteuererklärung abgeben?
Ich finde keine Vorschrift, die expressis verbis bestimmt, bei welchem Finanzamt die Steuererklärung *abzugeben* ist.

Ich finde aber wiederum auch keine Parallele z. B. zu § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB I, wonach Anträge auf Sozialleistungen nicht nur vom zuständigen Leistungsträger, sondern auch von allen anderen Leistungsträgern, ja sogar von den Gemeinden oder - außerhalb Deutschlands - auch von den amtlichen Vertretungen der BRD entgegengenommen werden. Deswegen meine Frage: Gibt es im Steuerrecht eigentlich eine Vorschrift, die in ebenso wünschenswert eindeutiger Weise die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Einkommensteuererklärung regelt?
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24.09.2012, 20:05
Beitrag: #2
RE: Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
Probleme gibts.....

Also ich würde hier ad hoc eine Parallele zu § 357 (2) Satz 4 AO annehmen. 357 gehört zwar zu einem völlig anderen Thema, jedoch sollte der Grundgedanke passen.

Danach sollte es möglich sein, die Steuererklärung woanders abzugeben. Dafür spricht auch § 127 AO (keine Nichtigkeit, wenn das falsche FA einen richtigen Bescheid erlassen hat).

Aber Freunde macht man sich anders :-)

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24.09.2012, 20:11 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.09.2012 20:13 von Stadtkatze.)
Beitrag: #3
RE: Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
(24.09.2012 18:40)Jim schrieb:  Ich finde keine Vorschrift, die expressis verbis bestimmt, bei welchem Finanzamt die Steuererklärung *abzugeben* ist. ...

... Deswegen meine Frage: Gibt es im Steuerrecht eigentlich eine Vorschrift, die in ebenso wünschenswert eindeutiger Weise die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Einkommensteuererklärung regelt?

Ja, und zwar diese in er Abgabenordnung:

§ 19 Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen
(1) Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Wohnsitzfinanzamt).

Klarer geht es eigentlich nicht. Jedes Finanzamt hat einen Zuständigkeitsbereich, und wenn du in diesem wohnst, hast du dein Finanzamt gefunden.
(24.09.2012 20:05)ecro schrieb:  Probleme gibts.....

Also ich würde hier ad hoc eine Parallele zu § 357 (2) Satz 4 AO annehmen. 357 gehört zwar zu einem völlig anderen Thema, jedoch sollte der Grundgedanke passen.

Danach sollte es möglich sein, die Steuererklärung woanders abzugeben. Dafür spricht auch § 127 AO (keine Nichtigkeit, wenn das falsche FA einen richtigen Bescheid erlassen hat).

Aber Freunde macht man sich anders :-)

...auch eine Möglichkeit Big Grin

Kannst du in Zukunft bitte etwas langsamer (vielleicht auch träger) sein????

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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24.09.2012, 20:14
Beitrag: #4
RE: Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
(24.09.2012 20:11)Stadtkatze schrieb:  Ja, und zwar diese in er Abgabenordnung:
....
(1) [i]Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig....

Das Besteuerungsfinanzamt stand ja nicht in Frage, sondern das "Abgabefinanzamt".

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24.09.2012, 20:15
Beitrag: #5
RE: Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
(24.09.2012 20:11)Stadtkatze schrieb:  Kannst du in Zukunft bitte etwas langsamer (vielleicht auch träger) sein????

Hiermit geschehen :-)

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24.09.2012, 20:30
Beitrag: #6
RE: Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
(24.09.2012 20:14)ecro schrieb:  Das Besteuerungsfinanzamt stand ja nicht in Frage, sondern das "Abgabefinanzamt".

Sorry, ich vergaß, dass dass ja nur grundsätzlich ein und das selbe Amt ist.

RolleyesBig Grin

Meinst du, ich sollte morgen gleich mal meinen Eingangsstapel durchgehen und allen eine Anfrage schicken, ob sie auch wirklich sicher sind, die Steuererklärung im FA .... abgeben zu wollen???? Es stehen ja schließlich noch ???? andere Finanzämter auf der Bewerberliste....

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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24.09.2012, 20:55 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.09.2012 20:58 von meyer.)
Beitrag: #7
RE: Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
Ich fasse zusammen: Wenn man sich darauf verlässt, dass zwischen den Behörden alles glatt geht, kann man irgendwo abgeben, denn die dortige Behörde wird als erstes prüfen, ob Sie das wirklich bearbeiten muss, sprich zuständig ist. Wenn nicht wird Sie das wohl (irgendwann) weiterleite und im günstigen Fall kommt alles unbeschadet beim zuständigen FA an.

Will man weniger Risiko gehen, keinen Missmut erregen und und eine möglichst schnelle Bearbeitung sicherstellen, sucht man sich besser das zuständige FA heraus.

Muss man Fristen einhalten, empfiehlt sich das umso mehr, denn Diskussionen oder gar Auseinandersetzungen im Rechtsbehelfsverfahren darüber, ob das rechtzeitig hätte an das richtige FA weitergeleitet werden können, machen keinen Spaß.

Ich kann mich aus grauer Vorzeit, als man noch von der Zwei-Jahres-Abgabefrist für Antragsveranlagungsfälle ausging, an einen Fall erinnern, dass einer über Silvester irgendwo zu Besuch war und zur Fristwahrung die Steuererklärung beim dortigen FA eingeworfen hatte, also nicht bei seinem eigenen. Der ist vor dem FG wegen der Fristversäumnis hinten runter gefallen. War leider schon alles rechtskräftig, als der Gute zu uns kam, relativ kurz danach kam nämlich die positive Rechtsprechungsentwicklung und es wäre noch etwas zu machen gewesen.
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25.09.2012, 09:06
Beitrag: #8
RE: Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
Ich habe schon öfter eine Erklärung bei einem "falschen" FA abgegeben. Bei einem Ledigen mit DHF passiert das schon mal. Oder neulich ist ein Mandant ein Dorf (vielleicht 5 km) weiter gezogen. Ich hab die Erklärung mit neuer Anschrift an das alte FA eingereicht.
Die Erklärungen werden meist mit einer kurzen Info an das zuständige FA für die Besteuerung weitergeleitet. Manchmal wundert man sich auch nur, daß der Bescheid von einem anderen FA kommt, als man die Erklärung eingereicht hat.
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25.09.2012, 09:53
Beitrag: #9
Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
Die Pflicht ergibt sich aus dem Steuerpflichtverhältnis, welches die Mitwirkungs- und Erklärungspflichten umfasst. Insoweit kann man natürlich in § 25 (3) EStG den Teilsatz "beim zuständigen FA iSd § 19 AO" hineinlesen. Das muss man nicht ins materielle Gesetz schreiben, weil es sich eben aus der AO ergibt.
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25.09.2012, 10:45
Beitrag: #10
RE: Steuererklärung - bei welchem Finanzamt?
Abgeben kann man doch bei dem Finanzamt seines Vertrauens....die Unterlagen werden dann intern weitergegeben. So funktioniert das doch auch bei einem Umzug oftmals.

NUR:
1. Freunde macht man sich nicht damit.
2. Ob man die Abgabefrist dann eingehalten hat wage ich mal zu bezweifeln...
3. Man könnte auch damit rechnen, dass das Finanzamt die Unterlagen zurückschickt, da örtlich nicht zuständig... dann hat sich auch Punkt 2 automatisch erledigt.

Ad hoc, ad loc and quid pro quo! So little time, so much to know!
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