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Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
15.05.2012, 10:45
Beitrag: #6
RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung)
Naja, bei "personell" dürfte ein Versehen wohl auszuschließen sein :-)

Aber wer weiß, was manche sich in den Kakao rühren...

Ich habe aus diesem Grunde beispielsweise auch den elektronischen Bescheidabruf aufgegeben. Nach § 157 (1) sind Steuerbescheide eh nur dann welche, wenn sie schriftlich ergehen ("es sei denn" gibt es nicht).

Da hatte ich mal die elektronischen Daten für einen fehlerhaften UStB und hab mich schon mal daran gemacht, den Einspruch zu formulieren. Als der richtige Bescheid dann kam, war der völlig in Ordnung....

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RE: Welcher Verwaltungsakt ist wirksam (bevorzugte Anforderung Steuererklärung) - ecro - 15.05.2012 10:45

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