Veranlagungspflicht?
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24.09.2007, 18:17
Beitrag: #19
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RE: Veranlagungspflicht?
2ndReality schrieb:@clematis: Ich denke in diesem Fall muss der Schätzungsbescheid einfach aufgehoben werden, denn zu einer Veranlagung darf es nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 EStG nicht kommen. Du kannst somit durch den Einspruch nur die Aufhebung der Schätzung bewirken.Und da Erstattung auch Zinsen. mfg Dr. H.C. Freak |
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