angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
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16.02.2012, 09:07
Beitrag: #23
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Hallo,
V+V Einkünfte, lässt bei mir auf die Schnelle zwei Gedankengänge zu: 1. Schon erlebt - Mandant übermittelt die Erklärung grundsätzlich selbst und entnimmt die Anlage. 2. Auch schon erlebt - FA wertet die Einkünfte als Liebhaberei, nimmt sie bewusst aus der Veranlagung und merkt Jahre später, dass sie da doch irgendwie was verpeilt haben. Da verschwindet nicht einfach etwas. Es gilt zu klären, was dem Amt vorliegt bzw. vorgelegen hat. Ist das geklärt, kann man über die Anwendung der Rechtsvorschriften der AO hinsichtlich Nachveranlagung etc. nachdenken. Sieht ja fast schon nach einer Feststellungsklage aus....... ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
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