angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
|
15.02.2012, 17:32
Beitrag: #19
|
|||
|
|||
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Stadtkatze schrieb:Buchi schrieb:Was meinst Du mit "kein Verjährungsproblem"?Hier wollt ich auch noch was zu sagen. § 169 Festsetzungsfrist (1) Eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Dies gilt auch für die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129. lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste