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angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
15.02.2012, 17:32
Beitrag: #19
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Stadtkatze schrieb:
Buchi schrieb:Was meinst Du mit "kein Verjährungsproblem"?
Hier wollt ich auch noch was zu sagen.

§ 129 - Die Finanzbehörde kann .... jederzeit berichtigen.

Deshalb kein Verjährungsproblem.

§ 169 Festsetzungsfrist
(1) Eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung sind nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist. Dies gilt auch für die Berichtigung wegen offenbarer Unrichtigkeit nach § 129.

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte - Jive - 15.02.2012 17:32

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