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angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
15.02.2012, 17:00
Beitrag: #17
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Buchi schrieb:Was meinst Du mit "kein Verjährungsproblem"?
Hier wollt ich auch noch was zu sagen.

§ 129 - Die Finanzbehörde kann .... jederzeit berichtigen.

Deshalb kein Verjährungsproblem.

Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort)
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte - Stadtkatze - 15.02.2012 17:00

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