angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
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15.02.2012, 17:00
Beitrag: #17
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Buchi schrieb:Was meinst Du mit "kein Verjährungsproblem"?Hier wollt ich auch noch was zu sagen. § 129 - Die Finanzbehörde kann .... jederzeit berichtigen. Deshalb kein Verjährungsproblem. Man muss nur lange genug am Fluss sitzen, um die Leichen seiner Feinde vorbei schwimmen zu sehen. (chinesisches Sprichwort) |
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