angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
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15.02.2012, 16:31
Beitrag: #13
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Hallo,
wenn das FA mit § 129 kommt, würde ich auf eine Kopie aus der Akte bestehen. Sind die Zahlen abgehakt und nur nicht erfasst, greift § 129 AO. Sind sie bewusst gestrichen, kein § 129 AO. Da die Einkünfte in all den Jahren nicht angesetzt sind, habe ich ein Problem mit § 129 AO, denn das sieht verdammt danach aus, dass sich darüber jemand Gedanken gemacht hat. Warum auch immer... |
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