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angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
15.02.2012, 13:38
Beitrag: #6
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Dem Finanzamt würde ich in einem 3-Zeiler mitteilen, dass alles ordnungsgemäß erklärt worden war.
Man muss das FA nicht auf seine Fehler aufmerksam machen. Und wo es keine Verpflichtung gibt, gibt es auch keine Rechtsgrundlage.

Günstigenfalls hatte man den Mandanten jedes Jahr darauf hingewiesen, dass das Finanzamt einen Fehler zugunsten des Mandanten gemacht hat.

Ich sehe hier aber die Gefahr, dass das FA die Sache nach § 129 AO berichtigen wollen wird. Wenn etwas GAR keine Berücksichtigung gefunden hat, wird das FA argumentieren, dass somit auch keine Tatsachenwürdigung = keine rechtliche Einschätzung erfolgt war und damit ist die Türe offen für § 129.

Hattet Ihr den Mandanten gewarnt, dass die Differenz evtl. würde zurückzuzahlen sein?

... ggf: Festsetzungsverjährung beachten.

Gruß, die Catja

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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte - Catja - 15.02.2012 13:38

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