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angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
15.02.2012, 11:58
Beitrag: #4
RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte
Dann hat das FA Pech gehabt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Wenn sie etwas überlesen haben, können bestandskräftige Bescheide m.E. nicht mehr geändert werden. Weder der Mandant noch wir sind verpflichtet das FA auf Fehler zu unseren bzw. zu Mandant Gunsten hinzuweisen.
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RE: angeblich erstmalig bekannt gewordene Einkünfte - Opa - 15.02.2012 11:58

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