Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Krankengeld - Rente
30.01.2012, 15:27
Beitrag: #1
Krankengeld - Rente
Mandat bekommt in 2010 Krankengeld bis in 2011 hinein.

Rentenantrag in 2010 gestellt wird stattgegeben, also Rentenbeginn r�ckwirkend in 2010, aber Rentenzahlungen erfolgen inkl. Nachzahlung in 2011 mit Aufrechnung Krankengeld.

Habe nun in 2010 nur Krankengeld (nat�rlich mit PV) angegeben. In 2011 h�tte nun die Rente inkl. Nachzahlung versteuert werden m�ssen, aber das zur�ckgezahlte bzw. verrechnete Krankengeld mit neg. PV ber�cksichtigt werden m�ssen. (� 11 EStG)

Rententr�ger hat aber inzwischen dem FA die Rentenzahlung f�r 2010 gemeldet und das FA setzt ohne R�ckfrage die Rente, die erst in 2011 gezahlt wurde, mit in 2010 an.

Einspruch wird mit Verweis auf BFH X R 46/01 abgelehnt, "da das Krankengeld infolge der "Erf�llungsfiktion" d. � 107 SGB X insoweit als Leibrente gilt".
???
Wie kann hier aus Ennahmen die dem PV in 2010 unterliegen, pl�tzlich Einkommen in 2011 werden? Kann ich rechtl. nicht nachvollziehen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.01.2012, 16:02
Beitrag: #2
RE: Krankengeld - Rente
Opa schrieb:Rententr�ger hat aber inzwischen dem FA die Rentenzahlung f�r 2010 gemeldet und das FA setzt ohne R�ckfrage die Rente, die erst in 2011 gezahlt wurde, mit in 2010 an.

Einspruch wird mit Verweis auf BFH X R 46/01 abgelehnt, "da das Krankengeld infolge der "Erf�llungsfiktion" d. � 107 SGB X insoweit als Leibrente gilt".
???
Das entspricht der Regelung im BMF-Schreiben vom 13.09.2010, Tz 229
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass in solchen F�llen die �bermittelten Rentenbetr�ge gerne mal nicht nachvollziehbar oder falsch sind.

Opa schrieb:Wie kann hier aus Ennahmen die dem PV in 2010 unterliegen, pl�tzlich Einkommen in 2011 werden? Kann ich rechtl. nicht nachvollziehen.
Das Krankengeld 2010 wird doch nur umqualifiziert in Rente 2010. Warum sollte es 2011 Einkommen werden?
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
30.01.2012, 16:15 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30.01.2012 16:17 von Opa.)
Beitrag: #3
RE: Krankengeld - Rente
Krankengeld --> PV wird Rente --> Einkommen


Nicht nur der Rentenbetrag, sondern auch die Aufrechnung ist nicht nachvollziehbar und widerspricht den vorliegenden Belegen. Ich kann das Ganze nicht nachvollziehen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
01.02.2012, 09:37
Beitrag: #4
RE: Krankengeld - Rente
Was w�re denn, wenn der Bescheid 2010 schon bestandskr�ftig gewesen w�re und erst dann dem Rentenantrag stattgegeben werden w�rde? W�re dann die Versteuerung der Rente inkl. Nachzahlung in 2011 erfolgt, oder w�re der Bescheid 2010 ge�ndert worden? Wenn ja, 173???
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
01.02.2012, 09:52
Beitrag: #5
RE: Krankengeld - Rente
Opa schrieb:Was w�re denn, wenn der Bescheid 2010 schon bestandskr�ftig gewesen w�re und erst dann dem Rentenantrag stattgegeben werden w�rde? W�re dann die Versteuerung der Rente inkl. Nachzahlung in 2011 erfolgt, oder w�re der Bescheid 2010 ge�ndert worden? Wenn ja, 173???
das sollte dann wohl ein r�ckwirkendes Ereignis sein
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
01.02.2012, 16:06
Beitrag: #6
RE: Krankengeld - Rente
Hallo,

@Opa
Zitat:BFH-Urteil vom 10.7.2002 (X R 46/01) BStBl. 2003 II S. 391
Hat ein Leistungstr�ger Sozialleistungen (hier: Krankengeld) erbracht und ist der Anspruch des Berechtigten auf diese infolge der Bewilligung einer Erwerbsunf�higkeitsrente mit den Wirkungen entfallen, dass der f�r die entsprechende Leistung zust�ndige Leistungstr�ger erstattungspflichtig ist (� 103 Abs. 1 SGB X) und der Rentenanspruch des Berechtigten als erf�llt gilt (� 107 Abs. 1 SGB X), unterliegt die Rente im Umfang dieser Erf�llungsfiktion als abgek�rzte Leibrente mit ihrem Ertragsanteil der Einkommensteuer.

Das ist doch schon lange Recht so ... das liegt an der Aufrechnung des Krankengeldes mit der Rente. Es wird zwar zun�chst Krankengeld bezahlt, aber letztlich war es Rente. Und die ist dann im Jahr der Krankengeldzahlung aufgrund der Aufrechnung als Rente zugeflossen. M.E. ist der Rentenbescheid ein Grundlagenbescheid ...

Gruss
Uwe
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
02.02.2012, 08:49
Beitrag: #7
RE: Krankengeld - Rente
Hallo,

hat wohl etwas damit zu tun, dass hier die �ffentlich-rechtlichen Einrichtungen untereinander verrechnen.

Das gleiche hast Du doch auch im Bereich Krankengeld und Sozialleistungen. Es findet lediglich eine Umqualifizierung der Eink�nfte statt. Das �ndert aber nichts am zeitlichen Zufluss.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
02.02.2012, 10:01
Beitrag: #8
RE: Krankengeld - Rente
Mag ja alles sein, aber ich bin immer v. � 11 ausgegangen, zumal die hiesigen FA seit jahren auch meinen Angaben gefolgt sind. Und die R�ckzahlung des Krankengeldes erfolgt auch nicht immer durch Verrechnung mit dem Rententr�ger. Ich hatte schon einige F�lle wo die Rente voll an den Stpfl. ausgezahlt wurde und er dann die R�ckzahlung des Krankengeldes an die Kasse vornehmen musste.
�hnlich wurde auch beim �bergang von der Arbeitslosigkeit zur Rente verfahren. Mandant bezog ALG, hatte aber schon einen Rentenantrag gestellt, dem dann sp�ter stattgegeben wurde. Da erfolgte auch keine Verrechnung Arge/Rentenversicherer und steuerl. wurde es auch nach "meiner Methode" behandelt.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
02.02.2012, 10:48
Beitrag: #9
RE: Krankengeld - Rente
Hallo,

solange es keine Aufrechnung gibt, ist die Rente zum Zeitpunkt der Zahlung zugeflossen. Bei der Aufrechnung aber ist die Rente schon zugeflossen in Form des Krankengeldes. Ich denke, es handelt sich um eine Kann-Vorschrift, d.h. der Rententr�ger kann aufrechnen, muss es aber nicht. Aber wenn er es macht, dann ist die Rente zum Zeitpunkt der Auszahlung des Krankengeldes zugeflossen ...

Gruss
Uwe
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation