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Anforderung ESt-Erkl�rungen 2008-2010
12.08.2011, 19:37
Beitrag: #1
Anforderung ESt-Erkl�rungen 2008-2010
Hallo Leute,

mein heutiger Fall:
Finanzamt will Einkommensteuer-Erkl�rungen f�r die Jahre 2008-2010 bei einem Steuerpflichtigen, der auf Steuerklasse 1 ohne Kirche und Kind gearbeitet hat, keine Lohnsteuererm��igung auf der Karte hat eintragen lassen und weder Werbungskosten noch andere Eink�nfte hat.
Ist das normal?
Ich habe mir mal erlaubt, die Daten der Lohnsteuerbescheinigung 2008 in ein Steuerprogramm einzutragen mit dem Ergebnis, dass er 100 Euro an das Finanzamt zahlen muss. Pr�ft das Finanzamt mittlerweile die Lohnsteuerbescheinigungen auf Nachzahlungen durch? Oder warum will das Finanzamt nun die Steuererkl�rungen f�r die vergangenen Jahre haben?
Letztlich kommt nun aber pro Jahr eine Erstattung von jeweils �ber 2.000 Euro heraus, weil er in einer wilden Ehe mit einer Frau lebt, mit der er seit 2009 ein gemeinsames Kind hat, die keine eigenen Eink�nfte und Bez�ge hat (au�er Elterngeld) und die er bald heiraten m�chte ... Cool

Gruss
Uwe
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12.08.2011, 19:47
Beitrag: #2
RE: Anforderung ESt-Erkl�rungen 2008-2010
Vielleicht hat das Finanzamt ja einen ganz anderen (b�sen) Verdacht Rolleyes und fordert deshalb mal die Erkl�rungen an.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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12.08.2011, 21:08
Beitrag: #3
RE: Anforderung ESt-Erkl�rungen 2008-2010
Mandant ansprechen, ob da nicht doch irgendwas im Busch sein k�nnte. Ggf. versuchen, dem FA zu entlocken, woran es liegen k�nnte (Kontrollmaterial, unbekannte Beteiligungseink�nfte)?

Zum Dritten w�rde ich mal checken, wo eine Nachzahlung f�r 2008 herkommen soll. Ist m. E. bei dem genannten Fall eigentlich nur bei fehlerhaftem Lohnsteuerabzug denkbar (mal die Jahreszahlen in einen Lohnsteuerrechner f�r 2008 eingeben). Au�erdem w�re das eine Antragsveranlagung. Stpfl. kann sich zwar nicht der Erkl�rungsabgabe, aber wohl der Veranlagung entziehen.
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16.08.2011, 14:37
Beitrag: #4
RE: Anforderung ESt-Erkl�rungen 2008-2010
Hallo,

Kiharu schrieb:Vielleicht hat das Finanzamt ja einen ganz anderen (b�sen) Verdacht Rolleyes und fordert deshalb mal die Erkl�rungen an.

Es gab eine KM �ber ebucht (edit by system)-Eink�nfte f�r die Jahre 2005-2010 ... die Bescheide f�r 2005-2007 sind noch unterwegs, die f�r 2008-2010 werden noch zur�ckgehalten ...

Gruss
Uwe
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17.08.2011, 13:14
Beitrag: #5
RE: Anforderung ESt-Erkl�rungen 2008-2010
das gute alte (leidige) ebucht (edit by system) Thema Wink
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19.08.2011, 13:24
Beitrag: #6
RE: Anforderung ESt-Erkl�rungen 2008-2010
Uwe schrieb:Letztlich kommt nun aber pro Jahr eine Erstattung von jeweils �ber 2.000 Euro heraus, weil er in einer wilden Ehe mit einer Frau lebt, mit der er seit 2009 ein gemeinsames Kind hat, die keine eigenen Eink�nfte und Bez�ge hat (au�er Elterngeld) und die er bald heiraten m�chte ... Cool

Kann mir jemand mal bitte den Knoten l�sen? Was au�er dem halben Kinderfreibetrag w�re denn da noch steuerwirksam?

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19.08.2011, 14:03 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.08.2011 14:07 von Lemgun.)
Beitrag: #7
RE: Anforderung ESt-Erkl�rungen 2008-2010
� 33 a Abs 1 EStG (Unterst�tzung bed�rftiger Personen)

Unterhaltsleistungen sind auch abziehbar an den Lebensgef�hrten in ehe�hnlicher Lebensgemeinschaft oder an einen in Ihrem Haushalt lebenden, nicht unterhaltsberechtigten Angeh�rigen (Geschwister, Tante, Onkel, Stiefelternteil usw.), wenn ihm wegen des Zusammenlebens Ihr Einkommen teilweise zugerechnet und deswegen �ffentliche Mittel zum Lebensunterhalt (z.B. Hartz IV, Sozialgeld) gek�rzt oder verweigert w�rden (� 33 a Abs. 1 Satz 2 EStG). Ein Antrag auf die Mittel muss nicht gestellt worden sein (BMF-Schreiben vom 28.3.2003, BStBl. 2003 I S. 243).

Gruß Lemgun
_______________________________________________________________________________
"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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19.08.2011, 14:41
Beitrag: #8
RE: Anforderung ESt-Erkl�rungen 2008-2010
Lemgun schrieb:(BMF-Schreiben vom 28.3.2003, BStBl. 2003 I S. 243).
etwas aktueller ist BMF, 7.6.2010, BStBl I, 2010, 582
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20.08.2011, 08:51
Beitrag: #9
RE: Anforderung ESt-Erkl�rungen 2008-2010
Super, danke. An den �33a (1) habe ich auch gedacht, konnte aber keine Verbindung zur Unterhaltsverpflichtung herstellen.

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31.08.2011, 19:02
Beitrag: #10
RE: Anforderung ESt-Erkl�rungen 2008-2010
Eisvogel schrieb:
Lemgun schrieb:(BMF-Schreiben vom 28.3.2003, BStBl. 2003 I S. 243).
etwas aktueller ist BMF, 7.6.2010, BStBl I, 2010, 582

Oh danke, noch gar nicht gesehen Smile

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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