Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
08.08.2011, 08:11
Beitrag: #1
KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
Hallo Gemeinde,

heute mal wieder etwas in familiärer Angelegenheit.

Schwiegervater ist derzeitig in der Schweiz als An tätig. DHHF, Progression etc. alles klaro.

Aber kann er die geleisteten KV-Beiträge an die Schweizer Versicherung in der gemeinsamen Steuererkl. geltend machen? Problem wird hier sicherlich der Nachweis der Basisabsicherung werden. Oder scheitert es bereits daran, dass die Versicherung kein dt. Unternehmen ist?

Mir war so, als wenn es da etwas gäbeRolleyes.

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.08.2011, 09:35
Beitrag: #2
RE: KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
In der zeile 25 bei der Anlage Vorsorgeaufwand gibt es dafür ein extra Feld.

Gruß, die Catja

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.08.2011, 17:01
Beitrag: #3
RE: KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
Catja schrieb:In der zeile 25 bei der Anlage Vorsorgeaufwand gibt es dafür ein extra Feld.

Danke, dass zeigt mir schon mal, dass es dafür ein eigenes Feld gibt.

Problematisch an der Sache in meinen Augen ist aber, dass es eine Versicherung im Ausland ist und hier besondere Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug vorliegen müssen. Es muss sich meiner dunklen Erinnerung nach um ein Versicherungsunternehmen handeln, welches zumindest in Dts. geschäfte machen darf, um einen SA-abzug zu bekommen. Und ob das vorliegt, wage ich jetzt einfach mal zu bezweifeln, da es sich um eine schweizerische Versicherung handelt.

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.08.2011, 17:05
Beitrag: #4
RE: KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
Also aus dem § 10 EStG kann ich das nicht herauslesen.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.08.2011, 20:49
Beitrag: #5
RE: KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
Geht es um die gesetzliche KV? Dann hätt ich gar keine Bedenken. BMF
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
08.08.2011, 21:50
Beitrag: #6
RE: KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
Hallo,

interessante Fragestellung, mit der ich mich auch gerade befasse.

Die Schweiz erhebt einen einheitlichen Beitrag. Folglich müsste dieser auch aufgeteilt werden.

Allerdings gibt es da wohl entsprechende Regelungen im DBA mit der Schweiz. Danach können die Beiträge eben nicht als Sonderausgaben berücksichtigt werden. (so der momentane ungeprüfte Kenntnisstand).

Wenn ich im Verlauf der Woche dazu was finde, stelle ich es ein. Andererseits bin ich selbst dankbar für entsprechende Informationen.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
09.08.2011, 08:43
Beitrag: #7
RE: KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
Opa schrieb:Also aus dem § 10 EStG kann ich das nicht herauslesen.

Dann hast du Dir den noch nie so richtig angeschaut Cool
...
2) 1Voraussetzung für den Abzug der in Absatz 1 Nummer 2, 3 und 3a bezeichneten Beträge (Vorsorgeaufwendungen) ist, dass sie
1.nicht in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen; steuerfreie Zuschüsse zu einer Kranken- oder Pflegeversicherung stehen insgesamt in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3,
2.a)an Versicherungsunternehmen, die ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums haben und das Versicherungsgeschäft im Inland betreiben dürfen, und Versicherungsunternehmen, denen die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland erteilt ist,
b)an berufsständische Versorgungseinrichtungen,
...

Gesetzesstelle
fliederus2 schrieb:Geht es um die gesetzliche KV? Dann hätt ich gar keine Bedenken. BMF

BMF vom 05.Juli 2011 !!! da scheint es ja noch mehr Aufklärungsbedarf zu geben. Leider ist die Schweiz hier nicht dabei, was es wohl wieder etwas komplizierter macht Sad.

zaunkönig schrieb:Die Schweiz erhebt einen einheitlichen Beitrag. Folglich müsste dieser auch aufgeteilt werden.
Das habe ich anders verstanden Sad.
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss sich der An eine Krankenversicherung suchen. Ob es sich dabei auch gleich um eine gesetzl. Versicherung handelt, kann ich nicht beurteilen. Hier ist es die "Assura". Es scheint mir eher wie die privaten Versicherungen in Dts. aufgebaut zu sein, da man sich Tarife mit unterschiedlichen Selbstbehalten aussuchen kann. Die Höhe der Zahlung ist m.E. auch unabhängig vom Einkommen.

Im DBA habe ich dazu nichts gefunden -> regelt doch eigentlich nur die Einkünfte bzw Vermögen - oder?

Die Grenzgängerregelungen greifen hier nicht.

Ciao Dragon
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
10.08.2011, 08:44
Beitrag: #8
RE: KV in der Schweiz als Vorsorgeaufwendungen?
Hallo,

Zum KV-System der Schweiz:

Es besteht KV-Pflicht. Allerdings gibt es keine gesetzlichen Kassen wie in D.
Jeder muss eine Basisabsicherung haben. Dafür stehen ca. 90 Kassen zur Verfügung, die man frei wählen kann. Die Kassen sind Fürsorgekassen und erstatten keine Kosten. Die Leistungen sind fest vorgegeben. Die Kassen dürfen keine Gewinne oder Verluste machen.
Wer sich, mangels ausreichender Einkünfte, keine KV-Basis leisten kann, erhält einen Zuschuss aus einem einheitlichen Gesundheitstopf, der auch als Sicherung für Verluste bzw. Kassenschließungen herhält.

Zusatzleistungen kann sich jeder frei wählen.
Arbeitgeber zahlen keine Beiträge. Dafür fallen die Gehälter im Schnitt auch höher aus. Manche Arbeitgeber zahlen aber als besondere Leistung Zuschüsse als Gehaltsbestandteil.


Schweiz ist nicht EU-Mitgliedsstaat, gehört aber dem EWR-Raum an. Insoweit alles etwas problematisch, da nach geltendem EU-Recht grundsätzlich alle Vorsorgeaufwendungen, egal ob wohnsitzbezogen oder mitgliedsstaatbezogen gezahlt wird. Entsprechende Urteile und Regelungen gibt es.

Grenzgängerregelung: Die Beiträge sind nicht abziehbar
Steuerfreie Einnahmen: Beiträge im Zusammenhang mit diesen, sind ebenfalls nicht abziehbar.

Beitragszahler und Versicherungsnehmer müssen identisch sein.


Zitat:Bei den begünstigten Versicherungen muss es sich nicht unbedingt nur um deutsche handeln. Zu den Altersvorsorgebeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören auch Beiträge an ausländische gesetzliche Rentenversicherungsträger (BMF-Schreiben vom 24.2.2005, BStBl. 2005 I S. 429). Bei den übrigen Versicherungen ist erforderlich, dass das Versicherungsunternehmen seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (oder auch in Island, Norwegen, Liechtenstein) hat oder aber ihm die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in Deutschland erteilt wurde. Letzteres gilt derzeit für einige Unternehmen aus der Schweiz und aus den USA. Ausnahme: Beamte, die im Nicht-EU-Ausland tätig sind, können ihre Beiträge zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung auch dann absetzen, wenn die Versicherungsgesellschaft keine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in Deutschland hat (Verfügung der OFD Frankfurt vom 9.7.1996, FR 1996 S. 648).
Der beschränkte Sonderausgabenabzug ausländischer Rentenversicherungsbeiträge von Grenzgängern ist nicht europarechtswidrig, auch wenn im Ausland die entsprechenden Altersrenten voll besteuert werden (BFH-Urteil vom 24.6.2009, X R 57/06, BFH/NV 2009 S. 1697).


Damit sollten dann alle Beiträge abzugsfähig sein, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation