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Pendlerpauschale
05.09.2007, 15:42
Beitrag: #1
Exclamation Pendlerpauschale
PRESSEERKLÄRUNG

vom 05.09.2007


Entfernungspauschale ab 2007 doch für die ersten 20 Kilometer?

Der Lohn-und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. erzielt weiteren Etappensieg und erstreitet die erste
positive Entscheidung des höchsten deutschen Steuergerichts.

Darmstadt -Pendler sind durch lange Fahrwege zum Arbeitsplatz zeitlich und finanziell belastet. Hinzu
kommt noch der Ärger über die Steuergesetzgebung: Ab dem Jahr 2007 sollen die Kosten für die
ersten 20 km der Fahrtstrecke, also täglich 40 km, steuerlich nicht mehr berücksichtigt werden, weil
Arbeitnehmer in der Wahl ihres Wohnsitzes frei seien und statt dessen an den Arbeitsort umziehen
könnten.

Diese Neuregelung hält der Lohn-und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. (LHRD e.V.) für
verfassungswidrig und klagte für seine Vereinsmitglieder erfolgreich vor dem Niedersächsischen Finanzgericht
(Az. 7 V 21/07). In zweiter Instanz werden die erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifel
nun auch vom Bundesfinanzhof (BFH) in München geteilt (Beschluss vom 23.08.2007 Az. VI B 42/07).

Dieser hat das Finanzamt Wilhelmshaven verpflichtet, unter Berücksichtigung der gesamten Fahrstrecke
einen ungekürzten Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen. Zur Entscheidung stand der
Fall eines pendelnden Ehepaars, bei dem der Ehemann arbeitstäglich eine Strecke von 61 km zurück
zulegen hat. Die ebenfalls berufstätige Ehefrau arbeitet aber in einer anderen Fahrtrichtung.

Der Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die Kürzung der Pendlerpauschale sei
wegen Gefährdung der Haushaltsführung erforderlich, erteilte der BFH eine deutliche Absage. Zwar
wies der BFH darauf hin, dass mit dem jetzigen Beschluss noch keine abschließende Entscheidung
zur Verfassungsmäßigkeit getroffen sei, Fahrtkosten seien aber nach seinem bisherigen Verständnis
beruflich veranlasst und zur Erwerbssicherung unvermeidlich.


Dies sieht Christian Munzel, Vorstandsmitglied des LHRD e.V., ähnlich: Gegen die zunehmende steuerliche
Belastung von Arbeitnehmern haben wir einen weiteren Etappensieg für unsere Mitglieder und
für ca. 15 Mio. pendelnde Arbeitnehmer erzielt. Das letzte Wort hat aber das Bundesverfassungsgericht,
so Munzel. Dort sind zur Frage der Verfassungsmäßigkeit zwei Verfahren anhängig (Az. 2 BvL
1/07 und 2 BvL 2/07). Nur dieses Gericht kann die Nichtigkeit des Gesetzes bzw. die Grundgesetzwidrigkeit
abschließend feststellen.

Und Munzel weiter: Steuerpflichtige sollten jetzt darauf achten, dass ein Freibetrag für alle Fahrtkosten
zum Arbeitsplatz auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Ein gegenteiliges Schreiben des BMF vom
04.05.2007 muss nun aus rechtsstaatlichen Gründen zurück genommen werden. Auf jeden Fall muss
in der Steuererklärung 2007 der Werbungskostenabzug für die gesamte Fahrstrecke beantragt werden.
Die Kürzung der Pendlerpauschale kann auch zum Verlust des Kindergelds führen. Ablehnungen
sollten unbedingt durch einen Einspruch offen gehalten werden, rät Munzel allen betroffenen Eltern.

V.i.S.d.P. Christian Munzel, Vorstand des Lohn-und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V., Alsfelder
Str. 10, 64289 Darmstadt. Der Lohn-und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. ist einer der größten
Lohnsteuerhilfevereine und betreut bundesweit ca. 180.000 Mitglieder. Weitere Informationen erhalten Sie vom
Vorstand Herrn Christian Munzel, Tel. 06151/978410 und vom Leiter Steuerwesen Herrn Rudolf Gramlich,
Tel. 06151/978450.
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mfg Dr. H.C. Freak Wink
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