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Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
27.05.2011, 19:15
Beitrag: #29
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Hallo,

da bekomme ich heute eine mail:

Finanzamt hat den ursprünglichen Bescheid durch neuen Bescheid aufgehoben. Mit der Begründung "Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 AO" wird die Veranlagung entsprechend den abgegebenen Erklärungen durchgeführt und dem Einspruch in vollem Umfang abgeholfen.

Soll das noch einer verstehen?

Im Ergebnis ist es egal. Steuerpflichtiger bekommt sein Geld und Altberater darf die Kosten für den notwendigen Aufwand tragen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen? - zaunkönig - 27.05.2011 19:15

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