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Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
20.05.2011, 21:26
Beitrag: #23
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Hallo

@meyer

ja, ist richtig. Die Aufhebung des 164 im Zusammenhang mit dem 364b ergibt sich lediglich aus der AEAO.

Allerdings sehe ich in der Vorschrift eine Bindungswirkung für die Verwaltung und ein "Ist" wäre somit schon zwingend.


Ist aber auch gleich. Wird wohl ohnehin auf ein Klageverfahren hinauslaufen - entweder vor dem FG oder dem AG (wg. Schadensersatz).

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen? - zaunkönig - 20.05.2011 21:26

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