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Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
18.05.2011, 21:42
Beitrag: #16
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Hallo,


so ihr Lieben, jetzt sind wir im Thema.


@meyer
Alles richtig angenommen. Hätte sonst was anderes geschrieben. Alle Bescheide sind o.k. und nicht fehlerhaft.

@all

Der Knackpunkt ist die Überschneidung. Berater B wusste nichts von der EE und das FA nichts von der Steuererklärung.

Der Gedanke mit der Erweiterung ist mir auch gekommen. Jedenfalls ist der weitere Einspruch auch nicht anders zu deuten, wie eine Erweiterung des ursprünglichen Einspruchs.

Nach vorliegen aller Informationen ist die letzte Aufforderung mit 364b AO (habe ich vorher auch noch nie gesehen) tatsächlich erst nach Aufforderung und erneuter Versendung am 09.05. bekannt gegeben worden. Das halte ich nicht für eine Trickserei vom Steuerpflichtigen oder Berater B, vermag aber nicht auszuschließen, dass Berater A so ein Ding in den Unterlagen hat.

Ansonsten deckt sich alles Gesagte mit meiner Einschätzung.

Werde also zunächst mal anraten eine Änderung im Rahmen des 172 AO zu beantragen, da EE noch nicht bekannt gegeben. Wie man dabei die zeitliche Überschneidung (ist mir auch noch nie untergekommen) werten soll, wird sich zeigen. Entsprechende Urteile konnte ich bisher auch nicht finden.

Falls eine Entscheidung des FA zum Antrag nach 172 AO nicht vor Ablauf der Klagefrist ergehen sollte, erfolgt erst einmal vorsorglich eine Klage beim zuständigen FG. Die kann ja immer noch zurückgenommen werden, ansonsten folgt entsprechende Begründung. Es schafft vor allem ein paar Wochen Zeit.

Das FA hatte eine ganz normale Mandantenvollmacht und nicht nur lediglich eine Empfangsvollmacht.
Nach meinem Empfinden hätte der Sachbearbeiter (warum da inzwischen gewechselt wurde entzieht sich auch meiner Kenntnis) den neuen Berater B durchaus auf das Schreiben mit der Ausschlussfrist aufmerksam machen können (müssen?).

Am Ende bliebe immer noch die Schadenersatzklage, denn alleiniges Versäumnis liegt bei Berater A, der da einfach nichts gemacht hat, aber die vollständigen Unterlagen vorliegen hatte. War ja auch ein Drama an die wieder heranzukommen.

Überlege gerade den Antrag nach 172 AO mit der nicht sachgerechten Ermittlung in Verbindung zu bringen und das Klageverfahren anzudrohen. Könnte aber kontraproduktiv sein. Habe ja nur den Vortrag von Berater B und den Sachbearbeiter vom FA nicht selbst gesprochen.


Sonst noch einer eine Idee oder einen Vorschlag weiter vorzugehen?

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George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen? - zaunkönig - 18.05.2011 21:42

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