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Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
18.05.2011, 21:29 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.05.2011 21:40 von Jive.)
Beitrag: #15
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
NAchtrag :

eine Ablehnung des Antrages auf Ändernung des Bescheides nach § 164 AO haste bisher noch nicht bekommen oder ??

Versuch also bitte mal dem FA klarzumachen, dass die eingereichte Erklärung am 9.5. ein solcher Antrag war.-)

lg, jive

Ps: 364b ist wirlich ein Unding .. hatte den bisher auch noch nie vor den latz bekommen .-/

PPs: § 173 AO wär übrigens wegen § 172 abs. 1 zweiter halbsatz auch nicht möglich :-/

PPPs: Die einspruchserweiterung gegen die aufhebung des VdN war im übrigen doof....

Die aufhebung des VdN wäre nicht gültig gewesen, wenn Berater B die nicht bekommen hätte.. Rolleyes
vollmacht lag FA ja vor .-/
somit Falsche Bekanntgabe.. dieser mangel wurde durch Übergabe des Bescheides an B aber geheilt :-(

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen? - Jive - 18.05.2011 21:29

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