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Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
18.05.2011, 21:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.05.2011 21:35 von Jive.)
Beitrag: #14
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Was die erfolgsaussichten einer Klage angeht .. da muss ich leider auf § 76 Abs. 3 FGO verweisen .. :-/

Ich würd ganz anders rangehen .. es kann keine 2 einsprüche gegen einen Bescheid geben .. immer nur einen, der ggf. erweitert wird.

Hier hat nur Berater B den einspruch von Berater A erweitert.

Die aufhebung eines VdN ist nix weiter als der gleiche Bescheid ohne VdN.

dieser Bescheid tritt an die stelle des mit einspruch von A angefochtenen Verwaltungsaktes.

Berater B erweitert den einspruch und will nicht, dass der VdN aufgehoben wird.

EE des Fa datiert mit dem 5.5. ..das ist ein Mittwoch die 3 Tage Regel greift.. Bekanntgabe ist somit mit ablauf 09.05 !!!

Begründung AEAO zu 366:

Für die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung gilt § 122 .

Am 9.5. war die Erklärung jedoch beim FA... hier kommt die Überschneidung ins spiel. ....
Am 9.5. konnte der Bescheid noch vollumfänglich nach 164 AO geändert werden, da die EE noch nicht bekanntgegeben wurde, und mangels wirksam bekanntgegebener EE gegen den einspruch gegen die aufhebung des VdN auch der VdN noch gültig war....

Dagegen kann auch ein wirksamer § 364b Ao nicht angeführt werden...

Der Grund dafür liegt in AEAO zu 364b Nr. 3 begründet:

Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der vom Finanzamt - insbesondere unter Beachtung des Belehrungsgebots ( § 364b Abs. 3 ) - wirksam gesetzten Frist vorgebracht werden, können im Einspruchsverfahren allenfalls im Rahmen einer Verböserung nach § 367 Abs. 2 Satz 2 berücksichtigt werden. Außerhalb des Einspruchsverfahrens bestehende Korrekturvorschriften (z.B. § 173 ) bleiben zwar unberührt, werden aber i.d.R. nicht einschlägig sein.

der 164 AO ist am 9.5. noch einschlägig !!!

somit ist m.E. eine Korrekturmöglichkeit auch ohne klageverfahren möglich ..

lg, jive

PS: bin nun bis sonntag im Urlaub ( Männertruppe Ballermann :-/ )
und dann den Montag couchpotatoe Tongue

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen? - Jive - 18.05.2011 21:21

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