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Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
18.05.2011, 17:40
Beitrag: #12
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Pfui, was sind denn das für Sitten? Ich habe in fast 10 Jahre noch nicht einmal mit § 364b AO gearbeitet.

Nun wird jedenfalls der SV etwas klarer.

Man könnte versuchen, die Änderung nach § 172 AO aufgrund der vorgelegten Erklärung beim FA durchzubringen. Dies funktioniert nur, wenn das Schreiben vom 12.01. nicht angekommen ist. Die Beweislast für den tatsächlichen Zugang trägt das FA.

Wenn man sich entschließt ins Klageverfahren zu gehen, würde es auch besser aussehen, wenn die Fristsetzung tatsächlich nicht zugegangen ist. Dann hat man zumindest keine Probleme und bekommt die Änderung zumindest vor Gericht durch.

Man könnte auch versuchen, dem FA gegenüber gelten zu machen, dass die Fristsetzung nicht angekommen ist und sich Bekanntgabe und Eingang der Erklärung überschnitten haben. (ich habe immer noch keine Rechtsprechung dazu gefunden) Eventuell hebt das FA dann die Entscheidung auf. Dies sollte noch Ablauf der Klagefrist geschehen.

Wenn Dein Hauptproblem die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind, weil sich aufgrund der Anrechnung der Lohnsteuer ein Vorteil ergeben würde, dann käme eine Änderung nach § 173 AO hinsichtlich der Festsetzung in Betracht (ist ja zu Ungunsten) und die Anrechnung wäre nach § 130 AO zu ändern. Hierbei wird nicht geschaut, ob es in der Summe zu einer Änderung zu Gunsten kommt, denn beide Sachen sind getrennt zu betrachten (z.B. AEAO zu § 173 1.4). Je nachdem von welcher Größenordnung wir reden, könnte der sich dann ergebene Änderungsbescheid wieder angefochten werden und im Umfang der Erhöhung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit könnten dann die anderen Einkünfte gemindert werden. Damit wäre dann zumindest ein Teil ohne Klageverfahren gerettet.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen? - Kiharu - 18.05.2011 17:40

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