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Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
17.05.2011, 19:22
Beitrag: #8
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Ich nochmal Big Grin

Da der SV leider noch nicht klarer ist, versuche ich mich nochmal im deuten.

Wenn mit der EE sowohl der erste als auch der (unzulässige) zweite Einspruch entschieden wurden (was durchaus sein kann) und die Erklärung innerhalb der Bekanntgabefiktion beim FA eingegangen ist, dann MUSS das Finanzamt die EE aufheben und die Erklärung als Einspruchsbegründung akzeptieren. Das sollte innerhalb der Klagefrist jedoch geklärt sein, anderfalls musst du in die Klage gehen oder hoffen, dass das FA eine Änderung nach § 172 aktzeptiert.

Es gibt BFH-Rechtsprechung, dass wenn der Einspruch innerhalb der Bekanntgabefiktion begründet oder zurückgenommen wird, das FA die EE aufzuheben hat, wenn sich am rechtlichen Ergebnis durch die Begründung Änderungen ergeben. Das Risiko für diese Grauzone der Tage der Bekanntgabefiktion trägt das FA! Einzuschränken wäre das nur, wenn die EE durch PZU zugestellt wird, da dann das Datum der Zustellung gilt.

Ich habe gerade letzte Woche eine verbösernde EE aufheben müssen, weil innerhalb der Bekanntgabefiktion die Rücknahme einging. Meine EE war natürlich am nächsten Tag beim Berater, dieser hat dann noch am selben Tag die Rücknahme geschickt und ich war am A...

Bei Bedarf liefere ich auch entsprechende Aktenzeichen.

Im Übrigen sehe ich aber auch nicht dein Problem. Weil der Klageweg steht dir ja sowieso offen (zumindest wenn das FA nicht nur über den 2 - unzulässigen - Einspruch entschieden hat).

Du solltest daher erstmal prüfen, über welchen Einspruch tatsächlich entschieden wurde. Ist der erste Einspruch noch offen, dann Hinweis auf noch vorhanden Einspruch ans FA.

Hat das FA über beide Einsprüche (wichtig ist der erste) schon entschieden, dann fordere umgehend per Fax eine Ablichtung des entsprechenden Eingangsstempels an und prüfe ob die Erklärung innerhalb der Tage der Bekanntgabefiktion eingegangen ist. Falls ja - Hinweis ans FA. Falls nein - Klage oder innerhalb der Klagefrist Antrag nach § 172 im Hinblick auf die vorliegende Erklärung.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen? - Kiharu - 17.05.2011 19:22

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