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Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
17.05.2011, 12:05 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.05.2011 12:06 von meyer.)
Beitrag: #7
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Wenn ich das richtig verstehe (jetzt mal egal, gegen welchen Bescheid Einspruch eingelegt und entschieden wurde) sollte auf jeden Fall noch eine Bearbeitung der Steuererklärung im Wege der schlichten Änderung auch außerhalb eines Klageverfahrens möglich sein (Erklärung wurde definitiv innerhalb der Klagefrist abgegeben).

Dies nur, wenn das Verfahren nicht sowieso aus anderen Gründen (siehe Kiharu) noch offen ist.

Oder ist der Sachverhalt so zu verstehen, dass es schon mal früher eine EE zum "ersten Einspruch" ohne Aufhebung des VdN gab? Dann wäre zutreffend, dass gegen den zweiten Bescheid neu Einspruch eingelegt werden konnte.

Dann kämen wir mit der schlichten Änderung in eine Thematik, bei der Kiharu und ich uns nicht vollständig einig sind ...

Dazu hatten wir schon mal irgendwo einen Thread.
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen? - meyer - 17.05.2011 12:05

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