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Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
17.05.2011, 00:03
Beitrag: #4
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Hallo,

Überschneiden heißt eben überschneiden. Sowohl die ablehnende Einspruchsentscheidung als auch die Erklärungen gingen am gleichen Tag zur Post und kamen (Fiktion oder real) am gleichen Tag beim Empfänger an.

Die Frage ist eben, ob die Einspruchsentscheidung tatsächlich erfolgreich angegangen werden kann. Und vor allem mit welcher Argumentationskette?


Aus Sicht der Verwaltung muss die ja schließlich irgendwann mal entscheiden. Wenn nach mehrfacher Aufforderung eine Einspruchsbegründung abzugeben eine Entscheidung gefällt werden muss, dann geschieht dies an einem Tag X auch, und zwar nach Aktenlage. Und die war zu diesem Zeitpunkt klar und deutlich - Einspruch ohne Begründung, also ohne erkennbare Beschwer und ohne sachlichen Grund.

Das zwischen der Entscheidung und der rechtlichen Bekanntgabe die Postzustellfrist liegt, ändert doch zunächst nichts an den Gründen für die Entscheidung, dich ich persönlich auch für die logische Konsequenz aus der Untätigkeit der Beraterin A halte.

Falls Jemand zu dieser oder einer ähnlichen Sachverhaltslage Entscheidungen hat, dann immer her damit. Ansonsten bin ich für jeden Gedanken dankbar, der eine Klage aussichtsreich unterstützt.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen? - zaunkönig - 17.05.2011 00:03

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