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Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
16.05.2011, 23:42 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2011 23:43 von towel day.)
Beitrag: #3
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Gegen die Einspruchsentscheidung kann - und muß - man klagen. Sonst macht sich B selber SE-pflichtig. Als Klagebegründung dient die Einkommensteuererklärung.

Ggf. hat man sich aber die Kosten ans Bein gebunden. Die wären dann ggf. als Schadensersatz vom Berater A zu holen.

Gruß

towel day
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RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen? - towel day - 16.05.2011 23:42

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