Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
|
16.05.2011, 23:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2011 23:43 von towel day.)
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Verfahrensrechtlich noch was zu machen?
Ich verstehe ehrlich gesagt das Problem nicht. Gegen die Einspruchsentscheidung kann - und muß - man klagen. Sonst macht sich B selber SE-pflichtig. Als Klagebegründung dient die Einkommensteuererklärung.
Ggf. hat man sich aber die Kosten ans Bein gebunden. Die wären dann ggf. als Schadensersatz vom Berater A zu holen. Gruß towel day |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste