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Behinderten PB v. Kindern
30.08.2007, 16:51
Beitrag: #1
Behinderten PB v. Kindern
Hallo

Mutter alleinstehend mit Kind (behindert). Kindesvater hat noch nie Unterhalt gezahlt, daher beantragt die Mutter den vollen Kinder FB. Bekommt sie auch, aber der Behinderten PB des Kindes wird plötzlich nur zur Hälfte gewährt, da im 33b (5) ausschließlich auf die Aufteilung verwiesen wird (hälftig bzw. auf Antrag).
Der Vater hat doch keinen Anspruch auf Kinder FB, also kann er auch nicht auf hälftigen Behinderten PB Anspruch haben. Die vergangenen Jahre wurde bei der Mutter immer der volle FB anerkannt, daher hatte ich mich nie näher damit beschäftigt. Es kann doch nicht sein, daß die Hälte des Vaters "einfach verschwindet". Wo sich der Vater aufhält ist unbekannt, daher wäre ein gemeinsamer Antrag auch nicht möglich.
Hat hierzu einer ein Urteil, Erlass o.ä.

Viele Grüße
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30.08.2007, 17:47
Beitrag: #2
RE: Behinderten PB v. Kindern
Hallo,

ich kann mich da an etwas erinnern. War eine ähnliche Fallkonstellation.

Das Urteil hat im Ergebnis darauf abgestellt, dass die Übertragung des Freibetrages an die Erfüllung der Voraussetzung des § 32 Abs. 6 EStG geknüpft ist.

Also erfolgt die Übertragung des Behindertenpauschbetrages für ein Kind zwar grundsätzlich auf beide Elternteile, würde aber bei Alleinerziehenden unter Umständen dazu führen, dass der hälftige Betrag im Nirvana verpufft (z.B. weil Vater tot oder unbekannt).
Wer also die Voraussetzung des § 32 Abs. 6 EStG erfüllt und den entsprechenden Kinderfreibetrag bekommt bzw. das Kindergeld erhält, und soweit das Kind im Haushalt des Steuerpflichtigen lebt, wird auch der Behindertenpauschbetrag für das Kind in analoger Regelung übertragen.

Ich werde mich bemühen das irgendwo ausfindig zu machen, vermute allerdings ein nicht öffentliches Urteil. Und da habe ich nur bedingt Zugriff, wenn ich nicht weiß wo ich suchen muss.

Aber vielleicht hat jemand anderes da eine Idee.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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30.08.2007, 17:56
Beitrag: #3
RE: Behinderten PB v. Kindern
Was mich auch wundert. Ich streite mich hier um 2004 (ewig offen). Bis 2003 und 2005 und 2006 bei der gleichen Mandantin und in einem anderen Fall wurde dies problemlos anerkannt.

Viele Grüße
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31.08.2007, 10:26
Beitrag: #4
RE: Behinderten PB v. Kindern
Hat noch einer einen Tip? So exotisch ist der Fall doch gar nicht, oder hattet ihr sowas noch nicht?

Viele Grüße
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31.08.2007, 10:50
Beitrag: #5
RE: Behinderten PB v. Kindern
Hallo,

nein, mir ist dies in dieser Konstellation noch nicht untergekommen.


Einen Tip hätte ich vielleicht noch.
Jugendamt einschalten und sich bescheinigen lassen, dass der Vater nicht existent ist und keinen Unterhalt für das Kind zahlt.
Das sollte für eine endgültige Zuordnung des behinderten Kindes zu der alleinstehenden Steuerpflichtigen ausreichen.

Im übrigen erfüllt die Steuerpflichtige, nach meiner Meinung auch die Voraussetzungen für die alleinige Anerkennung, alleine aus der Begründungslogik.
Das Kind ist ihr steuerlich ohnehin schon alleine zugeordnet (Erfüllung § 32 Abs. 6 EStG). Sie erhält den vollen Kinderfreibetrag, ihr wird das Kindergeld vollständig gegengerechnet (sie erhält es ja auch), und sie erfüllt zusammen mit dem Kind die spezifischen Voraussetzungen für einen "echten Alleinstehendenhaushalt".

Das von mir angesprochene Urteil habe ich leider nicht finden können. Ist auch ein wenig schwierig, wenn ich nicht so genau weiß, wo ich suchen soll. Sorry for that!

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31.08.2007, 11:10
Beitrag: #6
RE: Behinderten PB v. Kindern
Danke, meine Argumentation war eben auch so, dann werde ich mal die Einspruchsentscheidung abwarten. Warte allerdings schon ein paar Monate.

Viele Grüße
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31.08.2007, 13:31
Beitrag: #7
RE: Behinderten PB v. Kindern
In der Literatur (Steuertipps 7 13(3)) steht leider ohne Rechtgrundlage, Steht einem Elternteil kein KG/Freibetragzu, weil er seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt, bekommt nur der andere Elternteil den BPB des Kindes in voller Höhe.

Ich versuch mal an die Rechtsgrundlage ranzukommen.

Auch hier wäre eine Sachaufsichtsbeschwerde von Nutzen zur Vermeidung einer Klage.

mfg Dr. H.C. Freak Wink
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