§ 27
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04.05.2011, 14:02
Beitrag: #1
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§ 27
Habe ich ein Problem oder bilde ich es mir nur ein....
ich habe meine 1. Bilmog Bilanz 2010 fertig wo ich so eine richtig schöne Abweichung zwischen der HB und der StB habe, rund 100 Tsd. Die Gesellschaft möchte gerne 50 Tsd. ausschütten. Ich denke ja klar kein Thema und nun fällt mir der § 27 (1) Satz 5 ein .... ausschüttbarer Gewinngilt das um das gez. Kap. geminderte in der STB ausgewiesene Eigenkap...... Das ist bei mir nun mal deutlich niedriger und würde nicht zu einer Ausschüttung in dieser Höhe führen. Ist das so, was passiert wenn trotzdem 50 ausgeschüttet werden, vGa? „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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04.05.2011, 15:03
Beitrag: #2
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RE: § 27
hast du denn den StAP zum EK hinzu- bzw. abgerechnet? dann dürfte die abweichung doch nicht mehr vorhanden sein.
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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05.05.2011, 09:31
Beitrag: #3
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RE: § 27
Hallo,
ich habe keinen StAP und auch kein Einlagekonto. Die Abweichungen ergeben sich vorwiegend aus zwei Positionen 1. Aktivierung von HK für selbstgeschaffene imm. WG in der HB und 2. in Anspruchnahme der Sonder-AfA in der StB. Ergibt ca. 85 Tsd Eur höheren Gewinn in der HB, der Rest ergibt sich aus den unterschiedlichen Bewertungen. In Zahlen lt § 27: EK lt STB 38.000 ./. 25.000= 13.000 ausschüttbarer Gewinn. In der HB sieht es folgendermaßen aus: Bilanzgewinn 135.000 ./. 25.000 = 110.000, davon unterliegen der Ausschüttungssperre die selbst. gesch. imm. WG in Höhe von 50Tsd. bleiben 60 übrig. Welche Rechtsfolgen ergeben sich, wenn ich jetzt 50 ausschütte. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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05.05.2011, 09:39
Beitrag: #4
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RE: § 27
M.E. müsstest du einen StAP haben, in Höhe der in der StBil nicht aktivierungsfähigen HK für selbstgeschaffene WG sowie für die SonderAfA. Der StAP entsteht doch zwingend aus Abweichungen zwischen HBil und StBil.
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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05.05.2011, 13:14
Beitrag: #5
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RE: § 27
Hallo,
das ist m.E. alles vor BILMOG, durch den Wegfall der Maßgeblichkeit, habe ich zwei verschiedene Bilanzen. Da es sich um eine kleine Kap. handelt, brauche ich nicht einmal die latenten Steuern in der HB ausweisen. Den StAP kenne ich nur in Zusammenhang mit der Prüferbilanz bzw. bei Organschaften. In eine Gewinnrücklage würde ich ja nur die Anpassungsbuchungen zum 01.01.2010 bringen, aber nicht das laufende Geschäftsjahr. „Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Baron Rothschild |
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05.05.2011, 20:58
Beitrag: #6
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RE: § 27
Taxman schrieb:M.E. müsstest du einen StAP haben, in Höhe der in der StBil nicht aktivierungsfähigen HK für selbstgeschaffene WG sowie für die SonderAfA. Der StAP entsteht doch zwingend aus Abweichungen zwischen HBil und StBil. +1 --> seh ich auch so |
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06.05.2011, 10:01
Beitrag: #7
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RE: § 27
Also ich habe jetzt nicht genauer recherchiert.. aber aus dem Bauch heraus meine ich, dass es keines StaP´s bedarf.
Es gibt eine handelsbilanz mit Ausreichend eigenkapital, um die 50.000 auszuschütten.. also ist das zunächst grundsätzlich auch möglich. Wenn der Ausschüttbare Gewinn nur 13.000 ist und du 50.000 ausschüttest könntest du dich, sofern vorhanden, doch prima ausm Einlagekonto steuerfrei bedienen :-) oder habe ich jetzt nen denkfehler?? Ich würde das Gesetz jedenfalls ein zu eins durchdeklinieren.. notfalls bekommt man steuerlich halt einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag als Ergebnis der ausschüttung lg, Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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