noch mal Kirchensteuer
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08.03.2011, 16:13
Beitrag: #1
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noch mal Kirchensteuer
Hallo zusammen,
ich hab eine Frage zur Kirchensteuerpflicht, da ich mich gerade wundere, dass für meine Mandantin in 01/2010 noch KiSt abgeführt wurde, mir aber eine Bescheinigung des Amtgerichts vorliegt, dass sie bereits in 09/2009 ausgetreten ist. Jetzt kann ich wohl davon ausgehen, dass die Zahlung in 01/2010 darauf zurück zu führen ist, dass meine Mandantin ihrem AG den Austritt nicht rechtzeitig mitgeteilt hat, gell? Kirchensteuerpflichtig war sie aber in den Zeitpunkt nicht mehr, richtig? LG tinka |
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08.03.2011, 16:33
Beitrag: #2
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RE: noch mal Kirchensteuer
Vermutlich nicht.
Das kommt darauf an, wann die Kirche sie aus der Steuerpflicht entläßt. Meistens ist das ab dem Folgemonat, manchmal aber auch später. Schon mal ins Kirchensteuergesetz geguckt? |
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08.03.2011, 16:41
Beitrag: #3
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RE: noch mal Kirchensteuer
tosch schrieb:Schon mal ins Kirchensteuergesetz geguckt? Ich hab es mal gemacht: § 3 (2) KiStG-NRW: "Die Kirchensteuerpflicht endet bei einem nach Maßgabe der geltenden staatlichen Vorschriften erklärten Kirchenaustritt mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung des Kirchenaustritts wirksam geworden ist." Vorher musste ich noch gucken, in welches Land ich Iserlohn vergeografiere und hoffen, dass die Mandantin ebenfalls aus dem Land kommt. ® |
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08.03.2011, 17:35
Beitrag: #4
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RE: noch mal Kirchensteuer
Tjoa... dann wäre sie in der Tat lange raus aus der Steuerpflicht
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08.03.2011, 19:03
Beitrag: #5
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RE: noch mal Kirchensteuer
Vermutlich wurde die LSt-Karte 2010 noch mit dem KiSt-Merkmal ausgestellt (das erfolgte früher ja immer bereits im September) und das wurde erst ab Februar berichtigt. Oder der AG hatte die Angaben aus dem Vorjahr übernommen und das Ganze nicht rückwirkend korrigiert.
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08.03.2011, 20:15
Beitrag: #6
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RE: noch mal Kirchensteuer
Naja, das ist schon klar. Ich würde der EStE das Abmeldepapier beilegen. In meiner Nachbarfrage habe ich ja beschrieben, was das FA da so zu machen in der Lage ist...
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08.03.2011, 21:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.03.2011 21:48 von meyer.)
Beitrag: #7
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RE: noch mal Kirchensteuer
ecro schrieb:Ich würde der EStE das Abmeldepapier beilegen.Sowieso, das aber schon in 2009, zumal dort ja schon nur anteilige KiSt festzusetzen ist, wofür aber die Steuerformulare keine Eintragungsmöglichkeit vorsehen. Geht also nur mit individuellem Hinweis. Dazu ein kleines Erlebnis von vor kurzem: Super-Chaos-Mandat, totaler Messi (nur bearbeitbar, da nur eine handvoll Belege benötigt werden, hinter denen man aber monatelang einzeln hinterherlaufen muss und die teilweise jedesmal als Zweitschrift neu besorgt werden müssen). Ehemann: Nicht kirchenangehörig. Ehefrau (Beamtin im Ruhestand, Versorgungsbezüge): Ist drei Jahre vor dem gerade bearbeiteten VZ (das ist natürlich 2009) aus Kirche ausgetreten. Das fällt aber 2009 zum ersten Mal auf, da Mandant es nicht für nötig hält, dem StB das mitzuteilen und außerdem anscheinend die Bezügestelle immer das KiSt-Merkmal aus dem Vorjahr übernommen hat und irgendwie auf Hinweis erst unterjährig in 2009 rausgenommen. Auf Rückfrage kommt raus, dass Ehefrau nicht erst in 2009 ausgetreten ist, sondern schon drei Jahre früher. Austrittserklärung natürlich nicht mehr auffindbar. Daraufhin über Ehemann darum gebeten, Abschrift beim Standesamt (das ist in dem Bundesland zuständig) zu besorgen. (Durchaus ernst gemeinter) Kommentar Ehemann: "Ich finde das nicht richtig, die soll ruhig Kirchensteuer bezahlen"). Wohlgemerkt: Er ist gar nicht in der Kirche und zahlt außerdem immer aus seiner Kasse die gemeinsame Steuerschuld. Inzwischen haben wir es tatsächlich geschafft eine Zweitausfertigung der Austrittserklärung zu bekommen ... Nur wer das Mandat kennt, kann ermessen, was das für einen Erfolg darstellt ... (Mandant ist aber so gut wie nicht freisetzbar, seit 30 Jahren oder so bei uns, würde der mandatszuständige Partner kaum übers Herz bringen). |
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08.03.2011, 21:39
Beitrag: #8
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RE: noch mal Kirchensteuer
Hehe, wer kennt solche Leute nicht? In all den Facetten deiner Beschreibung bis hin zum Nichtrausschmeißenkönnen...
Aber das hier "nur bearbeitbar, da nur eine handvoll Belege benötigt werden, hinter denen man aber monatelang einzeln hinterherlaufen muss" das hab ich derzeit bei einem Mandanten, der mal gerade Anfang 20 ist, aber dessen Belege vier dicke Ordner füllen. Für 2009 musste ich Einspruch einlegen, weil ich derweil 2010 bearbeitet habe und festgestellt hatte, dass er in 2009 eine Wohnung gekauft hatte, die vermietet ist. Wieso weiß man sowas nicht, wenn man mit seinem 2009er Steuerkram antanzt? ® |
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08.03.2011, 21:40
Beitrag: #9
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RE: noch mal Kirchensteuer
Das ist übrigens auch derselbe wie der im Nachbarthread mit der nicht festgesetzten Kirchensteuer.
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