Änderung wegen nichtvorliegender Bestellung
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19.02.2011, 12:26
Beitrag: #1
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Änderung wegen nichtvorliegender Bestellung
Hallo,
haben bei uns folgenden Fall vorliegen: FA ändert Bescheid aus 2003 auf Grund § 165 AO. Begründung: Für die im Jahr vor der Betriebseröffnung (in 2004) gebildete Existengründerrücklage lag keine verbindliche Bestellung für das WG vor. Dem ist war wohl auch so. Ist bis dato nur keinem beim FA aufgefallen. FA ändert nun nach § 165 AO, obwohl kein entsprechender Vermerkauf dem Bescheid war und erzählt noch was von neuen Tatsachen etc. . In meinen Augen Änderung nach §165 nicht möglich, da nicht auf Bescheid vermerkt. Änderung nach §173 (1) Nr.1 ebenfalls nicht möglich, da FF bereits abgelaufen. Abgabe erfolgte wohl in 2004 (Bescheid aus 2005). In meinen Augen ist die Existengründerrücklage maximal im ersten änderbaren Jahr aufzulösen, weil die Voraussetzungen nicht gegeben waren. In unserem Fall sogar erst in der noch zu erstellenden Erklärung für 2010(Auflösung trotz nichanschaffung wurde auch noch vergessen), weil alle anderen Jahre bestandskräftig sind. Gibt es dazu anderslautende Meinungen? Danke und schönes Wochenende noch. Ciao Dragon |
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19.02.2011, 12:55
Beitrag: #2
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RE: Änderung wegen nichtvorliegender Bestellung
Änderung 2004 ist rechtswidrig, sofern tatsächlich kein Vorläufigkeitsvermerk drin war.
Änderung kann im ersten offenen Jahr erfolgt - dann wohl nach § 173 AO und dafür ist die Bestandskraft wurscht. Wenn rechtzeitig abgegeben wurde, dann wäre hier wohl der Bescheid 2006 dran (wenn Erklärung in 2007 abgegeben wurde). Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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