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vGA durch Ankauf Anteil Immo-Fonds
10.01.2011, 17:29
Beitrag: #1
vGA durch Ankauf Anteil Immo-Fonds
Geser-Gefü verkauft "seienr" GmbH Anteile an zwei geschlossenen Immo-Fonds zu 80% des Nominalwertes. Nach eigen Aussagen wurden KEINE Ermittlungen zum tatsächlichen Wert der Anteile durchgeführt. Man vertraute einfach darauf, dass der Fondaufleger seriös sei (Man hat bis 1999 dort gearbeitet!). Tatsächlich kann nachgewiesen werden, dass der Kaufpreis aus privaten Interessen eben genau in dieser Höhe gezahlt wurde. Natürlich gibt es keine echten Verkäufe von Fondsanteilen in Verkaufsjahr, die als Vergleichswert herangezogen werden können. Internet-Recherchen ergeben, dass es bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs einige Seiten mit "erregten" Fondbesitzern gibt. Kurze Zeit nach dem Verkauf gibt es Bewertungen über den Zweitmarkt mit <5% (Fonds 1) bzw. 30-40% (Fonds 2).

Wer trägt hier die Beweislast für den "Wert" der Anteile? Wie üblich ist auch hier natürlich eine "gütliche" Einigung im Rahmen der SB wahrscheinlich nicht möglich!

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

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10.01.2011, 18:06
Beitrag: #2
RE: vGA durch Ankauf Anteil Immo-Fonds
Hallo,

im Zweifel trägt die Beweislast der Gesellschafter.

Mit den geschlossenen Fonds ist das etwas schwierig. Zwar gibt es einen Zweitmarkt, aber viele Fondsanteile werden auch da nicht gehandelt.
Der Wert der Anteile ist eher ein innerer Wert, weil eben nicht veritabel.


Zu jedem Fonds, ob geschlossen oder offen, gibt es allerdings auch jährlich einen Geschäftsbericht. Den Anteilen müssten ja entsprechende Vermögenswerte gegenüberstehen.


Wäre bei den Fonds gegebenenfalls noch zwischen echt und unecht zu unterscheiden. Bei vielen geschlossenen Fonds handelt es sich nicht um eine Kapitalbeteiligung sondern um eine Mitunternehmerschaft.


Unter http://www.zweitmarkt.de lassen sich alle geschlossenen Fonds wiederfinden. Da müsste es auch eine Rubrik "Charts" geben, wo die Wertentwicklung dargestellt ist, soweit Anteile überhaupt am Markt angeboten wurden.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
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11.01.2011, 10:25
Beitrag: #3
RE: vGA durch Ankauf Anteil Immo-Fonds
Über zweitmarkt.de bekommt man leider nichts raus (betrifft ja auch 2007!). Hier hat der Geser-Gefü ein Jahr später wegen noch im PV befindlichen Anteilen angefragt und auch die von mir ermittelten Werte erhalten.

Der Geschäftsbericht wurde von der Fondsverwaltung lange zurückgehalten und erst knapp einen Monat nach Verkauf offengelegt. Der Bericht davor wies grundsätzlich "normale" Zahlen auf. Im Internet war aber schon deutlich zu erkennen, dass auch die anderen Fonds der Fondsgesellschft in Schiege geraten waren. Ein ordentlicher Gefü hätte wohl die Finger davon gelassen (§43 GmbHG)!

taxpert

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11.01.2011, 10:45
Beitrag: #4
RE: vGA durch Ankauf Anteil Immo-Fonds
Das ist ja eine Frage der Bewertung. Das geht mE in die Richtung des subjektiven Fehlerbegriffs bei der Bilanzierung. "Nach ständiger BFH-Rechtsprechung ist ein Bilanzansatz nur dann in diesem Sinne fehlerhaft, wenn der Steuerpflichtige den objektiv gegebenen Rechtsverstoß (hier fehlerhafte Tatsachenbewertung) nach den Erkenntnismöglichkeiten eines ordentlichen Kaufmanns im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung - bezogen auf die am Bilanzstichtag objektiv bestehenden Verhältnisse - erkennen konnte (sog. subjektive Fehlerbegriff)."

Das und die Frage Vertrauensschutz könnte hier fruchtbar gemacht werden. Also wenn hier Werte "ins Blaue" gesetzt wurden ist das wider dem ordentlichen Kaufmann und somit ist der Ansatz auch nicht schutzwürdig, weshalb ich iE zur Meinung von Zaunkönig tendiere.
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