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Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsstätte
07.08.2007, 23:05
Beitrag: #22
RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsstätte
Hallo,

nach meinem Kenntnisstand liegt eine Einsatzwechseltätigkeit doch immer dann vor, wenn der AN weniger als 1 Tag/Woche bzw. weniger als 20 Prozent seiner Arbeitszeit an einer festen Arbeitsstelle verbringt.

Feste Arbeitsstelle ist dabei normalerweise der Arbeitsplatz, den der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, also im eigenen Unternehmen.
Allerdings kann ein auswärtiger Arbeitsplatz zum eigenen Arbeitsplatz werden, wenn er auf Dauer angelegt ist und in Art und Weise sowie Funktion dem Arbeitsplatz entspricht, den der AG zur Verfügung stellen würde.

Das ist doch genau das Problem, das Außendienstmitarbeiter haben, die über Wochen und Monate beim Kunden mit Auftragsarbeiten verbringen müssten.

Und für den Fall hier müsste dieser Punkt überprüft werden. Ergibt sich dann aufgrund des Arbeitseinsatzes immer noch die Voraussetzung der Einsatzwechseltätigkeit (1Tag/Woche; <20%), dann sehe ich kein Problem für eine steuerliche Anerkennung.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Dienstreise od. Fahrt Whg/Arbeitsstätte - zaunkönig - 07.08.2007 23:05

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