Trennungs- vs. Einheitstheorie
|
15.07.2010, 19:24
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.07.2010 19:29 von Buchi.)
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie
Hier ein Fall aus einem Haas Skript. Hätte hier nicht die Trennungstheorie erwähnt werden müssen?
Sachverhalt: Der gewerbliche Einzelunternehmer M veräußert eine Maschine seines Anlagevermögens an die E-GmbH zum Preis von 100 EUR. Der Buchwert zum Zeitpunkt der Veräußerung beträgt 150 EUR. Der Teilwert beträgt 200 EUR. Die verbilligte Übertragung erfolgt gewollt, um das Eigenkapital der E-GmbH und der T-GmbH zu stärken. Buchung M: Bank 100 EUR Sonstiger betrieblicher Aufwand 50 EUR an Maschine 150 EUR Buchung E-GmbH: Maschine 100 EUR an Bank 100 EUR Lösung: Es liegt eine verdeckte Einlage durch Zuführung eines einlagefähigen Vermögensvorteils von einer nahe stehenden Person (M) des Gesellschafters (T-GmbH) in die E-GmbH vor, R 40 Abs. 1 KStR. Die Zuführung erfolgte außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen, erfolgte unentgeltlich und ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, weil ein Dritter, der nicht zumindest nahe stehende Person des Gesellschafters ist, der E-GmbH diesen Vorteil nicht gewährt hätte, R 40 Abs. 3 KStR. Das Nahestehen zwischen M und dem Gesellschafter der E-GmbH, der T-GmbH, wird durch das Halten der Beteiligung an der T-GmbH durch M begründet. Der von M getragene Aufwand durch Vermögenszuführung bei der Enkelgesellschaft stärkt zugleich seine Beteiligung an der T-GmbH und führt daher ebenso zu einer verdeckten Einlage des M in die T-GmbH Es ergeben sich im Einzelnen folgende Auswirkungen: M: Erhöhung der Anschaffungskosten der Beteiligung an der T-GmbH gem. § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG um 100 EUR. Korrekturbuchung: Beteiligung T-GmbH 100 EUR an Sonstige betriebliche Erträge 100 EUR T-GmbH: Verdeckte Einlage in E-GmbH, die gem. § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG einkommensneutral ist, zugleich Erhöhung der Anschaffungskosten der Beteiligung an der E-GmbH gem. § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG; Erfassung einer Kapitalrücklage i.H.v. 100 EUR, da Zweck Stärkung des Eigenkapitals. Korrekturbuchung: Beteiligung E-GmbH 100 EUR an Kapitalrücklage 100 EUR Zugang in das steuerliche Einlagekonto gem. § 27 Abs. 1 Satz 2 KStG i.H.v. 100 EUR. E-GmbH: Bewertung der gem. § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG einkommensneutralen verdeckten Einlage mit dem Teilwert gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG, d.h. Erhöhung des Wertansatzes Maschine um 100 EUR, R 40 Abs. 4 Satz 1 KStR. Erfassung einer Kapitalrücklage i.H.v. 100 EUR, da Zweck Stärkung des Eigenkapitals. Korrekturbuchung: Maschine 100 EUR an Kapitalrücklage 100 EUR Zugang in das steuerliche Einlagekonto gem. § 27 Abs. 1 Satz 2 KStG i.H.v. 100 EUR. |
|||
|
Nachrichten in diesem Thema |
Trennungs- vs. Einheitstheorie - Buchi - 13.07.2010, 21:47
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie - zaunkönig - 14.07.2010, 10:35
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie - Buchi - 14.07.2010, 11:51
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie - zaunkönig - 14.07.2010, 13:27
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie - Lemgun - 15.07.2010, 17:50
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie - Buchi - 15.07.2010 19:24
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie - zaunkönig - 16.07.2010, 06:50
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie - Buchi - 16.07.2010, 07:36
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie - zaunkönig - 16.07.2010, 10:07
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste