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Trennungs- vs. Einheitstheorie
15.07.2010, 19:24 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.07.2010 19:29 von Buchi.)
Beitrag: #6
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie
Hier ein Fall aus einem Haas Skript. Hätte hier nicht die Trennungstheorie erwähnt werden müssen?

Sachverhalt:
Der gewerbliche Einzelunternehmer M veräußert eine Maschine seines Anlagevermögens an die E-GmbH zum Preis von 100 EUR.
Der Buchwert zum Zeitpunkt der Veräußerung beträgt 150 EUR. Der Teilwert beträgt 200 EUR.
Die verbilligte Übertragung erfolgt gewollt, um das Eigenkapital der E-GmbH und der T-GmbH zu stärken.

Buchung M:
Bank 100 EUR
Sonstiger betrieblicher Aufwand 50 EUR
an Maschine 150 EUR

Buchung E-GmbH:
Maschine 100 EUR
an Bank 100 EUR

Lösung:
Es liegt eine verdeckte Einlage durch Zuführung eines einlagefähigen Vermögensvorteils von einer nahe stehenden Person (M) des Gesellschafters (T-GmbH) in die E-GmbH vor, R 40 Abs. 1 KStR.
Die Zuführung erfolgte außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen, erfolgte unentgeltlich und ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, weil ein Dritter, der nicht zumindest nahe stehende Person des Gesellschafters ist, der E-GmbH diesen Vorteil nicht gewährt hätte, R 40 Abs. 3 KStR.
Das Nahestehen zwischen M und dem Gesellschafter der E-GmbH, der T-GmbH, wird durch das Halten der Beteiligung an der T-GmbH durch M begründet.
Der von M getragene Aufwand durch Vermögenszuführung bei der Enkelgesellschaft stärkt zugleich seine Beteiligung an der T-GmbH und führt daher ebenso zu einer verdeckten Einlage des M in die T-GmbH

Es ergeben sich im Einzelnen folgende Auswirkungen:

M:
Erhöhung der Anschaffungskosten der Beteiligung an der T-GmbH gem. § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG um 100 EUR.

Korrekturbuchung:
Beteiligung T-GmbH 100 EUR
an Sonstige betriebliche Erträge 100 EUR

T-GmbH:
Verdeckte Einlage in E-GmbH, die gem. § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG einkommensneutral ist, zugleich Erhöhung der Anschaffungskosten der Beteiligung an der E-GmbH gem. § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG; Erfassung einer Kapitalrücklage i.H.v. 100 EUR, da Zweck Stärkung des Eigenkapitals.

Korrekturbuchung:
Beteiligung E-GmbH 100 EUR
an Kapitalrücklage 100 EUR

Zugang in das steuerliche Einlagekonto gem. § 27 Abs. 1 Satz 2 KStG i.H.v. 100 EUR.

E-GmbH:
Bewertung der gem. § 8 Abs. 3 Satz 3 KStG einkommensneutralen verdeckten Einlage mit dem Teilwert gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG, d.h. Erhöhung des Wertansatzes Maschine um 100 EUR, R 40 Abs. 4 Satz 1 KStR.
Erfassung einer Kapitalrücklage i.H.v. 100 EUR, da Zweck Stärkung des Eigenkapitals.

Korrekturbuchung:
Maschine 100 EUR
an Kapitalrücklage 100 EUR

Zugang in das steuerliche Einlagekonto gem. § 27 Abs. 1 Satz 2 KStG i.H.v. 100 EUR.
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RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie - Buchi - 15.07.2010 19:24

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