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Trennungs- vs. Einheitstheorie
15.07.2010, 17:50
Beitrag: #5
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie
Die Trennungstheorie bei Übertragung von Privatvermögen und die Einheitstheorie bei Übertragung von Betriebsvermögen ist Ergebnis der (bis heute umstrittenen) BFH-Rechtssprechung zur vorweggenommenen Erbfolge. Zur Anwendung des Beschlusses des Großen Senats vom 5. Juli 1990 wurde seitens des BMF das Schreiben vom 13.01.1993 herausgebracht.

Hier wird bei teilentgeltlichen Übertragungen von Privatvermögen (z.B. Grundstück des PV) die Trennungstheorie dahingehend angewandt, dass in einen entgeltlichen Teil und in einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt wird.

Teilentgeltliche Übertragungen von Betriebsvermögen gibt es steuerlich jedoch nicht. Da gibt es nur schwarz oder weiß. Entweder es ist ein entgeltlicher Vorgang mit den Folgen des § 16 EStG (ggf. mit Nach- und Nach- Versteuerung bei Renten oder Raten) und Erzeugung von AK beim Erwerber, die dann abgeschrieben werden, oder es ist ein unentgeltlicher Vorgang, ggf. mit sonstigen Einkünften beim Empfänger und Sonderausgabenabzug beim Leistenden.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie - Lemgun - 15.07.2010 17:50

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