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Trennungs- vs. Einheitstheorie
14.07.2010, 10:35
Beitrag: #2
RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie
Hallo,

soweit mir das noch in Erinnerung ist, geht man ertragsteuerlich von der Einheitstheorie aus. Unabhängig der Entgeltlichkeit werden Vermögensmassen in ihrer Gesamtheit übertragen.

Die Trennungstheorie findet grundsätzlich Anwendung bei der Rechtsnachfolge durch Schenkung bzw. Erbschaft, wobei auch hier die Einheitstheorie Anwendung finden kann, wenn es sich dabei um die Übertragung von Mitunternehmeranteilen, Teilbetrieben oder kompletten Betrieben handelt. Dann werden diese einheitlich betrachtet.


Zur Thematik findet sich doch reichlich Literatur. Es müsste auch ein ausführliches BMF-Urteil aus dem Jahr 1980? geben.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Trennungs- vs. Einheitstheorie - zaunkönig - 14.07.2010 10:35

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