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Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
06.07.2010, 16:51
Beitrag: #1
Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
Vielleicht hat ja jemand sowas schon mal gehabt.

Testamentsvollstrecker TV kommt mit einem Stapel Belege: ich soll die Einkommensteuererklärung der im Jahr 2009 verstorbenen Frau Z anfertigen.

Ich prüfe und komme zu dem Schluss, dass möglicherweise auch eine Steuererklärungspflicht besteht und schon länger bestanden hat. Abgegeben wurde aber nichts.

Der Ehemann, Herr Z, ist im Jahr 2006 verstorben.

Für 2003 sehen die Werte so aus:

Ehemann GdE=9.000
Ehefrau GdE = 3.000 (Zusammen also 12.000)

Logischer Schluss: Wir beantragen getrennte Veranlagung.

Als TV kann er für die Ehefrau Z einen Antrag auf getrennte Veranlagung stellen. Aber wer unterschreibt auf der Steuererklärung des Herrn Z?

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06.07.2010, 17:31
Beitrag: #2
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
Wüsste ich jetzt auch nicht.

Aber wenn bei einer Person getrennte Veranlagung durchgeführt wird, wird für die andere Person zwangsweise getrennte Veranlagung durchgeführt.
Egal, ob mit oder ohne Unterschrift.

Nebenbei bezweifle ich, dass der TV die getrennte Veranlagung beantragen darf, er darf nämlich auch keine Bescheide empfangen.
Das ergibt sich aus dem Bekanntgabeerlass, den ich hier jetzt aber nicht zur Hand habe.
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06.07.2010, 17:41
Beitrag: #3
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
ergibt sich nicht auch 2003 ohne getr. Veranlagung ESt 0,--?

Ulrike
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06.07.2010, 19:04
Beitrag: #4
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
Die Erben sind wohl unbekannt ?

Ansonsten liegt doch das zvE vermutlich immer unter dem GFB? Da wird im Zweifel doch kaum einen eine etwaige Steuererklärungspflicht interessieren, oder sind Erstattungen zu erwarten ?

Was wäre denn, wenn eine gemeinsame Erklärung abgegeben, jedoch nur von einem unterschrieben wird, wobei der andere keine getrennte Veranlagung beantragt hat ?

Da müsste doch für den Nichunterzeichner eine Schätzung durch das FA erfolgen, die auch im Rahmen einer Zusammenveranlagung sein kann ? Und da würde das FA vermutlich die vom anderen Ehegatten angegeben Zahlen nehmen, sofern nichts gegen die spricht.

Insofern sollte es ohne weiteres möglich sein, auch eine Erklärung zur Zusammenveranlagung abzugeben.

Ob der TV überhaupt zur Unterschrift befugt ist, wäre aber ohnehin zu klären.
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07.07.2010, 10:29
Beitrag: #5
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
ulrike schrieb:ergibt sich nicht auch 2003 ohne getr. Veranlagung ESt 0,--?

Ulrike

Das schon, aber es gibt erhebliche KapSteuer zu erstatten.

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07.07.2010, 10:33
Beitrag: #6
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
meyer schrieb:Die Erben sind wohl unbekannt ?

Das nicht, aber da gibt es andere Schwierigkeiten, die ich hier aber mangels Relevanz nicht breittreten wollte.

Der TV hat ja im Interesse der Erben zu handeln.


meyer schrieb:oder sind Erstattungen zu erwarten ?

Ja. Und der TV muss diese ja zu erlangen suchen. Deswegen fällt eine Zusammenveranlagung aus.


meyer schrieb:Ob der TV überhaupt zur Unterschrift befugt ist, wäre aber ohnehin zu klären.

Ich kann es rechtlich nicht herleiten, halte es aber für richtig, soweit es die Ehefrau betrifft.

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07.07.2010, 10:41
Beitrag: #7
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
Petz schrieb:Nebenbei bezweifle ich, dass der TV die getrennte Veranlagung beantragen darf, er darf nämlich auch keine Bescheide empfangen.
Das ergibt sich aus dem Bekanntgabeerlass, den ich hier jetzt aber nicht zur Hand habe.

AEAO zu 122. Tz. 2.13.1.1.

Ist der Testamentsvollstrecker im Rahmen seiner Verwaltung des gesamten Nachlassvermögens nach § 2213 (1) BGB zur Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten verpflichtet und soll er zur Erfüllung der Steuerschuld aus dem von ihm verwalteten Nachlass herangezogen werden, kann der Steuerbescheid – auch – an ihn gerichtet werden (BFH-Urteil vom 30.9.1987 - II R 42/84 - BStBl 1988 II S. 120).

Ich denke, hiervon kann man ausgehen.

Nur - er ist ja nicht TV für den Nachlass des Ehemannes, und das ist das Problem.

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07.07.2010, 12:37
Beitrag: #8
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
Hallo,

Die getrennte Veranlagung ist doch eine Willenserklärung, die von jedem der steuerpflichtigen Ehegatten beantragt werden kann.

Wenn der TV hier die Ehefrau vertritt und für diese eine getrennte Veranlagung beantragt, dann wird auch eine getrennte Veranlagung durchgeführt, weil die Finanzverwaltung zwingend an die Antragstellung gebunden ist.
Sie, die Finanzverwaltung, hat keine rechtliche Möglichkeit gegen den Willen der Beteiligten eine Zusammenveranlagung durchzuführen.
Will der andere Ehegatte die Zusammenveranlagung, muss er sich auf zivilrechtlichem Weg seinen Anspruch einklagen.

Hinsichtlich der zwingenden Veranlagung bei Antragstellung eines Ehegatten siehe BFH vom 21.9.06 VI R 80/04 (BStBl, 2007 II S. 11)



Wie geht das Ganze dann im Verfahren weiter?

Ehefrau beantragt getrennte Veranlagung und wird veranlagt. Der Ehemann wird nun aufgefordert ebenfalls eine Veranlagung abzugeben.Da er dazu nicht mehr in der Lage ist, fällt diese Verpflichtung auf die Erben. Dies dürfte wohl die Ehefrau gewesen sein. Nun ist diese ebenfalls tot, was deren Nachfolger in die Pflicht nimmt.

Für die Ehefrau ist ein TV bestellt, dem nun auch die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung des Ehemanns übertragen wird, da dies zu den Erbschaftsverpflichtungen der verstorbenen Ehefrau gehört.
Im Zweifel wird das Nachlassgericht eingeschaltet und der Nachlassrichter bestellt den TV zum Beauftragten.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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07.07.2010, 14:02
Beitrag: #9
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
zaunkönig schrieb:Hinsichtlich der zwingenden Veranlagung bei Antragstellung eines Ehegatten siehe BFH vom 21.9.06 VI R 80/04 (BStBl, 2007 II S. 11)

Echt? Sowas wurde geklagt? Ich muss doch nur in den § 26 (3) EStG gucken.



zaunkönig schrieb:Für die Ehefrau ist ein TV bestellt, dem nun auch die Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung des Ehemanns übertragen wird, da dies zu den Erbschaftsverpflichtungen der verstorbenen Ehefrau gehört.

Hierauf wird das Ganze hinauslaufen. Rechtlich ganz klar ist es aber m.M.n. nicht, wenn nicht der TV auch noch für den Nachlass des Ehemannes bestellt wird.

Aber ich gehe mal davon aus, dass das Finanzamt ohne soviel Hirnaktivität einfach veranlagen wird und sich damit diese Sache vom Tisch schafft :-)

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07.07.2010, 17:36
Beitrag: #10
RE: Getrennte Veranlagung von Verstorbenen
ecro schrieb:kann der Steuerbescheid – auch – an ihn gerichtet werden (BFH-Urteil vom 30.9.1987 - II R 42/84 - BStBl 1988 II S. 120).

Genau die Stelle meinte ich.

Die Betonung liegt eindeutig auf dem Wörtchen "auch".

Dieses Wort heißt nicht, dass er der Stpfl. ist, mithin darf er auch keine Steuererklärungen erstellen und auch nicht unterschreiben.

Er ist auch nicht Zustellempfänger oder ähnliches, der Bescheid kann eben auch an ihn gerichtet werden.
Aber eben nicht nur.
Und das ist entscheidend.
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