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Abgekürzte Außenprüfung
28.06.2010, 14:04
Beitrag: #1
Abgekürzte Außenprüfung
Bei uns in Bayern gehen die Uhren ja bekanntlich etwas anders, was mich als Westfalen manchmal schon ganz schön nervt!

Nachdem wir in der Bp-Stelle seit einigen Jahren eine Unterbesetzung von 25% haben, hat man sich Gedanken gemacht, wie man trotzdem den Turnus wenigstens einigermaßen halten kann. Nun ja, ab 01.01.2010 hat man mit Taschenspielertricks (Änderung der Größenklasseneinteilung zu Beginn des neuen Turnus) die Unterbesetzung auf 15% gedrückt! Bereits vorhaer hat zumindest unsere Bp-Stelle damit angefangen abgekürzte Außenprüfungen nach §203 AO durchzuführen. Dies war (so hab' ich es auch noch gelernt!) in Bayern ein absolutes No-Go ("Schweinkram! Sowas machen wir nicht!"). Nach meinen Erfahrungen mit anderen Prüfern sind wir in Bayern immer noch ziemlich einsam damit und auch im eigenen Amt bleibe ich der Exot mit Billigung des SL und auch Bp-Stellenleiters.

Bei meiner Tätigkeit im Rahmen des Bp-Einführungs-Seminars mache immer wieder Werbung für die abgekürzte und musste auch hier wieder erleben, dass der Kollege, der das Verfahrensrecht unterrichtet die alte Auffassung ("Schweinkram!.... s.o.) vertreten hat! Nach Rücksprache mit dem Bp-Referatsleiter vom LfSt wurde mir aber der Rücken gestärkt.

Nun (endlich!) meine Frage an Euch, egal ob Finanzverwaltung oder StB-Seite: Wie sind bei Euch in den Bundesländern die Meinungen zur abgekürzten Außenprüfung? Wie häufig wird sie angewendet und wie sind die Erfahrungen damit?

Wäre toll wenn der Rufer in der Wüste künftig über die anderen Bundesländer auch was sagen könnte!

taxpert

Nehmt das Leben nicht so ernst. Man kommt sowieso nicht lebend raus!!!!

"Yeah, I'm the taxman
And you're working for no one but me"
(The Beatles, Taxman, Revolver)
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29.06.2010, 08:44
Beitrag: #2
RE: Abgekürzte Außenprüfung
Hallo,

in unserer Berliner Kanzlei ist die abgekürzte BP auch eher die Ausnahme. Wenn ich schätzen müsste würde ich sagen 1 auf 15 BP. Die letzte war noch gar nicht so lange her. Eine Freiberufler GbR wurde normal geprüft und dann eine abgekürzte Prüfung bei den drei Gesellschaftern die jeweils noch ein EU hatten.

Persönlich halte ich die die Kurzform für sehr hilfreich in den ersten drei Jahren der Unternehmensführung. Manchmal redet man sich den Mund fusslig und der Mandant weis trotzdem alles besser. In dieser Phase könnte vielleicht eine Prüfung einen gewissen erzieherischen Faktor auslösen.

LG T.D.

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“

Baron Rothschild
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30.06.2010, 17:21
Beitrag: #3
RE: Abgekürzte Außenprüfung
Bei uns isses auch sehr selten. Meist kommt in so einem Fall jemand mal kurz vorbei wegen ner KM.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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