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Ruhendes Gewerbe f�r 1 Jahr
04.04.2010, 17:15
Beitrag: #1
Ruhendes Gewerbe f�r 1 Jahr
Hallo Kollegen,

ich habe hier einen, dessen Gewerbe bis 2008 lief, - in 2009 ruht und nun so langsam (hoffentlich) wieder auflebt.

Was mache ich mit den Anlageg�tern w�hrend der Ruhezeit?
Da sie ja nicht zur Erzielung von Einnahmen genutzt werden, scheidet eine AfA f�r das Jahr 2009 imho aus.

Ich tendiere dazu, - da die G�ter nach dem Sabbatical wieder zur Erzielung von Einnahmen genutzt werden sollen, die Nutzungsdauer im Anlagenverzeichnis jeweils um 1 Jahr zu verl�ngern (mit passendem 3-Zeiler f�r das FA), weil ich das Jahr AfA zwischendrin nicht verloren geben m�chte..

Und wie sieht das beim Sammelposten aus? K�nnte ich den auch verl�ngern? Ich f�chte, dass das eher nicht der Fall ist, weil der Sammelposten ja auch mit allen Werten weiterl�uft, wenn einzelne WG entnommen und ver�u�ert werden? Also w�re die Aufl�sung des Sammelpostens in 2009 verloren?

Ich suche einfach nach einer praktikablen und einigerma�en nahtlosen L�sung.

�sterliche Gr��e,

die Catja

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04.04.2010, 21:58
Beitrag: #2
RE: Ruhendes Gewerbe f�r 1 Jahr
Dem FA wirst du keinen Dreizeiler schreiben m�ssen, das wird keinen interessieren.

Und die AfA l�uft ja normal weiter, die WG wurden ja nicht aus dem BV entnommen.
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05.04.2010, 07:30
Beitrag: #3
RE: Ruhendes Gewerbe f�r 1 Jahr
Hatte den Fall schon.

PKW wurde entnommen, da 0% betriebliche Nutzung.

Die restl WG wurden regul�r abgeschrieben, was halt zu einem Verlust gef�hrt hat.

-----------------
LG
Clematis
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05.04.2010, 10:52
Beitrag: #4
RE: Ruhendes Gewerbe f�r 1 Jahr
Frohe Ostern!

Ich sehe das so wie Clematis. Bei einem Jahr ohne Einnahmen "f�llt das gar nicht auf"!
Erst bei mehreren Jahren mit Verlust meckert das FA ( hatte gerade einen Fall von 10 Jahren, die alle mit Verlust waren und dann kurz vor Ende der Verj�hrung hat FA Verluste aberkannt - war allerdings auch Kleinst-Nebent�tigkeit im selben Beruf wie Hauptt�tigkeit!).

Gru� Ulrike
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05.04.2010, 11:48
Beitrag: #5
RE: Ruhendes Gewerbe f�r 1 Jahr
"Meiner" war jetzt 1,5 Jahre zur fr�her hauptgewerblichen T�tigkeit" in einem anderen Bereich per � 19 EStG t�tig und jetzt lebt (dank K�ndigung...) das Gewerbe wieder auf.

o.K. dann werde ich die AfA weiterlaufen lassen und Verlust kreieren.

Danke euch!

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