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Betriebliche Übung
19.02.2010, 17:27
Beitrag: #1
Betriebliche Übung
Hallo,

leider fehlt mir das passende Datum, aber das BAG hat ein Urteil zur betrieblichen Übung erlassen, das für die Vertragsgestaltung von Arbeitsverträgen und die tägliche Praxis in den Unternehmen wichtig ist.

AZ 2 AZR 764/08


Es geht dabei inhaltlich um die "betriebliche Übung". Hiernach konnte ein AN einen dauerhaften Anspruch ableiten, wenn eine vertraglich vereinbarte freiwillige Leistung in mehr als 3 Jahren hintereinander vom AG geleistet wurde.
Der AG hatte die Möglichkeit aus dieser Situation wieder herauszukommen, wenn er eine "gegenläufige betriebliche Übung" vollzog, also in mehreren Jahren die Leistung nicht erbrachte.

Genau diesen Passus der gegenläufigen betrieblichen Übung hat das BAG nun verworfen.
Wollen sich AG nunmehr vor der dauerhaften Einrichtung einer freiwilligen Leistung schützen, so sind die Arbeitsverträge entsprechend zu verfassen oder aber es bedarf einer Änderungskündigung. Dabei stellt sich die Frage welcher AN schon freiwillig auf einen Vorteil verzichtet.

Da der Urteilstext jedoch noch nicht veröffentlich und analysiert worden ist, bleibt noch abzuwarten welche genauen Auswirkungen das Urteil mit sich bringt.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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