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nichtselbständige und selbständige Tätigkeit beim gleichen Arbeit-/Auftraggeber
17.08.2007, 12:38
Beitrag: #1
nichtselbständige und selbständige Tätigkeit beim gleichen Arbeit-/Auftraggeber
Hallo liebe Mitstreiter,



wir haben derzeit eine laufende Prüfung der dt. Rentenversicherung.

Ein Versicherungsvertreter wird geprüft.

Seine Partnerin arbeitet als Büroangestellte zu festen Arbeitszeiten (3 Tage die Woche nur 4 Stunden) bei ihm in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Dabei wird die Buchhaltung vorbereitet, Schriftwechsel geführt und die Provisionsabrechung geprüft. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag liegt vor.
Die Tätigkeiten sind zu Zeiten auszuführen an denen das Büro für Kundenbesuche geschlossen ist.

In der weiteren Zeit ist Sie als selbständige Handelsvertreterin tätig und vermittelt in seinem Namen und auf seine Rechnung Versicherungsverträge. Dafür erhält Sie 50 % Provision, bei besonders schwierigen Fällen auch einmal 60 %. Bei Storno´s usw. muss sie auch die Provisionen zurückbezahlen. Handelsvertretervertrag existiert.

Dem Prüfer gefällt diese Situation naturgemäß garnicht und er möchte die beiden Tätigkeiten zusammenwerfen und natürlich der SV unterwerfen.

Hat jemand eventuell einmal eine ähnliche Konstellation gehabt ?

Bin für jeden Hinweis / Tip / Link dankbar :-)
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17.08.2007, 13:33
Beitrag: #2
RE: nichtselbständige und selbständige Tätigkeit beim gleichen Arbeit-/Auftraggeber
Hallo,

Zitat:In der weiteren Zeit ist Sie als selbständige Handelsvertreterin tätig und vermittelt in seinem Namen und auf seine Rechnung Versicherungsverträge.

Da sehe ich den Knackpunkt.

Normalerweise vermittelt der selbständige Handelsvertreter in der Versicherungsbranche im eigenen Namen und auf Rechnung der Gesellschaft. Da sind auch die Provisionsvereinbarungen mit den Versicherern geschlossen. Gegebenenfalls wirken Generalvertreter oder Strukturvertriebe als organisatorische Einheit zu der der selbständige Handelsvertreter auch gehört.

Aber hier sehe ich eine unselbständige Tätigkeit. Organisatorisch in das Unternehmen eingebunden und weisungsabhängig, ohne selbst ein unternehmerisches Risiko tragen zu müssen. Das kommt, trotz eigenständiger Verträge und arbeitsrechtlicher Abgrenzung, doch einer arbeitnehmerähnlichen Beschäftigung nahe.

Grundsätzlich wäre es ja möglich bei einem Unternehmer eine unselbständige und eine selbständige Tätigkeit auszuüben. Es muss sich um wesensunterschiedliche Betätigungen handeln, die vertraglich separat vereinbart sind und nicht in die normale Arbeitszeit oder das normale Tätigkeitsprofil der unselbständigen Tätigkeit hineinpassen.
Für die Zuordnung der selbständigen Tätigkeit ist zudem Merkmal, dass eigenverantwortlich, eigenorganisatorisch und mit eigenen unternehmerischen Risiko gehandelt wird.

Es ist in der Versicherungsbranche üblich, dass Arbeitnehmer nebenberuflich als Versicherungsvermittler für die eigene Versicherung tätig werden. Darauf lag schon immer ein besonderer Augenmerk der Sozialversicherung.

Argumentiere auf die bestehenden Verträge, die eine Tätigkeitsabgrenzung vorsehen und versuche die Argumentation des unternehmerischen Risikos auf die Tatsache zu lenken, dass im Falle eines Vertragsstornos, die Provision zurückgezahlt werden muss. Und das ansonsten die Tätigkeit zeitlich und organisatorisch völlig frei gestaltet werden kann, dass die Vermittlung hier gleichermaßen in Anlehnung an einen Strukturvertrieb gestaltet wurde und letztlich nur der Abrechnungsorganisation dient.

Vielleicht klappt es.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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17.08.2007, 13:57
Beitrag: #3
RE: nichtselbständige und selbständige Tätigkeit beim gleichen Arbeit-/Auftraggeber
Hallo Zaunkönig,


schonmal danke für Deine Ausführungen:

Aus dem Handelsvertretervertrag geht stichpunktartig hervor:

- Arbeitszeit und Arbeitsumfang ist frei wählbar
- kein Mindestsoll an Anzahl oder Umsatz der Verträge
- keine Weisungen durch Unternehmer an HV
- Erlaubnis weitere Handeslvertretungen zu übernehmen
- Erlaubnis Untervertreter einzustellen
- 50 % Provision bei "normalen" Abschlüssen
- Mehrprovision bei komplizierten oder zeitintensiveren Abschlüssen
- keine Kostenerstattung von Unternehmer an den HV
- Rückzahlung Provision bei Storno oder Rückbeiträgen

Dies spiegelt so ziemlich alle Argumente, die du mir auch geliefert hast wieder...

Die Provisionen sind auch natürlich nicht gleichbleibend und werden unregelmäßig gezahlt, sobald die Provisionen eine gewisse Höhe erreicht haben wird durch die HV abgerechnet.

Das die Partnerin nicht direkt bei der Gesellschaft als HV tätig ist hängt natürlich auch mit den unterschiedlichen Provisionssätzen zusammen, die man als Neueinsteiger, gegenüber einem schon 20 Jahre tätigen, bekommt...

Ich bin noch guter Hoffnung und bete, dass ich am Montag nicht eines besseren gelehrt werde :-)
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17.08.2007, 15:23
Beitrag: #4
RE: nichtselbständige und selbständige Tätigkeit beim gleichen Arbeit-/Auftraggeber
Mein Favorit ist der § 2 Abs. 1 LStDV, insbesondere diese Passage:
Zitat:Es ist unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Einnahmen gewährt werden

Die von dir aufgezählten Punkte sind zwar alle nachvollziehbar, ändern aber nichts an der Sachlage.

Ich kenne nur einen Fall, wo der § nicht zutrifft:

Ein am Krankenhaus angestellter Arzt unterrichtet auch an der dem Krankenhaus angeschlossenen Pflegeschule.
Da wurde vom BFH bejaht, dass die Schule nichts mit dem eigentlichen Krankenhausbetrieb zu tun hat.
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17.08.2007, 15:53
Beitrag: #5
RE: nichtselbständige und selbständige Tätigkeit beim gleichen Arbeit-/Auftraggeber
Jetzt aber eine ganz doofe Frage:

Knüpft Einstufung ob man sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer oder als selbständig angesehen wird an die LStDV ?

Ich denke / hoffe, doch nicht ?
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17.08.2007, 16:12
Beitrag: #6
RE: nichtselbständige und selbständige Tätigkeit beim gleichen Arbeit-/Auftraggeber
Ich befürchte ja, bin aber kein SV-Fachmann.

Dem FA ist der § 2 LStDV eigentlich völlig gleichgültig, Hauptsache alle Einnahmen werden versteuert......
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17.08.2007, 17:27
Beitrag: #7
RE: nichtselbständige und selbständige Tätigkeit beim gleichen Arbeit-/Auftraggeber
Hallo,

auch wenn ich ansonsten recht vorsichtig mit den Beiträgen bei wikipedia bin, aber hier ist eine gute und inhaltlich vollständige Version des Begriffs "Selbständigkeit" gegeben.

Selbständigkeit

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17.08.2007, 19:53 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.08.2007 19:54 von Lemgun.)
Beitrag: #8
RE: nichtselbständige und selbständige Tätigkeit beim gleichen Arbeit-/Auftraggeber
@Petz:

Nein, Sozialversicherung und Finanzamt haben z.T. unterschiedliche Kriterien. Im Regelfall deckt sich das zwar, aber nicht immer.

Beste Beispiele:

Scheinselbständige: Sind i.S. SGB immer abhängig beschäftigt, ich habe Fälle, bei denen diese jedoch steuerlich weiterhin selbständig / gewerbetreibend sind.

Oder Arbeitnehmerähnlicher Selbständiger i.S. SGB, solche "Zwitter" kennt das Steuerrecht nicht.

Gruß Lemgun
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"Der Steuerbescheid ist neben dem Strafbefehl das wirksamste Instrument, den Bürger zu erschrecken."
[Quelle: Dr. Peter Knief - Steuer-Sätze, 153 Steuer-Aphorismen]
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