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Bescheidprüfung
02.11.2009, 11:42
Beitrag: #1
Bescheidprüfung
Fall aus dem Steuernetz:

Zitat:Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich WvS.

Wir haben derzeit folgenden Sachverhalt in unserem Büro:

Das Büro ist eine Steuerberatungs-GmbH mit einem Steuerberater als Geschäftsführer. Sonst gibt es nur noch 1 Ganztangskraft (Mich), 1 Halbtagskraft (seine Tochter) und 1 Azubi.
Der Chef ist anfang August auf seine Hüfte gefallen (Splitterbruch) und mit anschließenden Heilbehandlungen und einer weiteren Operation erst jetzt wieder "regelmäßig" im Büro. Das regelmäßig beschränkt sich dabei auf ca. 1 Stunde täglich.
Nun ist Mitte August ein Steuerbescheid eines Mandanten bei uns eingegangen, gegen den wir Einspruch hätten einlegen müssen. Da der Gesamte Steuerfall des Mandanten "Chef-Sache" ist, waren weder ich, noch seine Tocher in der Lage zu erkennen, ob der besagte Steuerbescheid richtig war oder nicht.
Heute ist mir der Steuerbescheid wieder in die Hände gefallen, und habe gesehen, das dieser Falsch ist.

Kann man in diesem Fall WvS beantragen, oder hätte mein Chef (eventuell auch aufgrund des StBG) einen Vertreter bestellen müssen, der sich um die Geschäfte kümmert?


Unabhängig davon, dass ich da einen Schreikrampf bekommen hätte, und die Dame wahrscheinlich ob ihrer Dummheit erst mal gewürgt hätte-wie wird das bei Euch gehandhabt? Gibts feste Anweisungen für solche Fälle?
Oder folgender Fall, "alltäglicher":
Mandant bringt am Freitag Steuerbescheid, den er selbst erhalten hat, Einspruchsfrist läuft an diesen Freitag ab, der Chef ist auf Fortbildung und wird erst nach Büroschluss, also erst nachdem alle Angestellten weg sind, wiederkommen. Ob er nochmal ins Büro kommt, ist fraglich. Was tun Eure Angestellten dann?

-----------------
LG
Clematis
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02.11.2009, 11:50 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.2009 12:00 von Clematis.)
Beitrag: #2
RE: Bescheidprüfung
Zitat:Unabhängig davon, dass ich da einen Schreikrampf bekommen hätte, und die Dame wahrscheinlich ob ihrer Dummheit erst mal gewürgt hätte-wie wird das bei Euch gehandhabt? Gibts feste Anweisungen für solche Fälle?
Oder folgender Fall, "alltäglicher":
Mandant bringt am Freitag Steuerbescheid, den er selbst erhalten hat, Einspruchsfrist läuft an diesen Freitag ab, der Chef ist auf Fortbildung und wird erst nach Büroschluss, also erst nachdem alle Angestellten weg sind, wiederkommen. Ob er nochmal ins Büro kommt, ist fraglich. Was tun Eure Angestellten dann?


1. Bescheid prüfen

2. Wenn Sie damit nicht klarkommen Einspruch einlegen, Begründung folgt


Zur Vermeidung haben wir nun bei allen Neumandaten eine Empfangsvollmacht. So bekommen wir die Bescheide gleich und 1 Monat war ich noch nie ausser Haus :-)


Viel schlimmer finde ich die Mandanten welche die Bescheide im Belegorder zwischen den Belegen verstecken :-)
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02.11.2009, 12:10
Beitrag: #3
RE: Bescheidprüfung
Hallo,

typischer Fall in einer Ein-Personen-Kanzlei.

Zum Einen ist es jedem Steuerberater zuzumuten sich auf einen solchen Fall einzustellen. Grundsätzlich stellt es kein Problem dar, für genau solche Fälle, die ja jederzeit unvorhergesehen eintreten können, eine Vertretungsregelung zu schaffen.

Kenne es aus meiner Vergangenheit so, dass der Berater einen anderen Berater eine entsprechende Vollmacht ausgestellt hat. Über die Vertretungsbefugnis waren die Angestellten informiert.

Ist aber nicht Jedermanns Sache. Ängste und Egoismen und eine gewisse "Wird-mir-schon-nicht-passieren-Moral" bei den Beratern.

Für den Fall gibt es immer noch die Steuerberaterkammer.
Ach - was Neues?
Nein, nichts Neues. Für irgend etwas muss die Kammer ja gut sein. Die stellen sofort und unverzüglich einen Berater an die Seite.


Mal auf den speziellen Fall hier zurück zu kommen.
Warum Wiedereinsetzung?
Gäbe es bei mir nicht. Der Unfall war Anfang August. Kaputt ist die Hüfte und nicht das Hirn. Heute schreiben wir Anfang November. Eine entsprechende Vertretungsregelung wäre also durchaus durchführbar gewesen.

Und unabhängig davon. Die Kanzlei war ohne Rechtsträger. Wie haben die denn den ganzen alltäglichen Kram erledigt. Im Prinzip hätte keine Voranmeldung das Büro verlassen, kein Mandantengspräch geführt werden dürfen.

Und scheinbar ist das Verhältnis aller Beteiligten in dieser Kanzlei schlicht und einfach nur zum "kot......". Wie anders soll ich verstehen, dass die es nicht geschafft haben sich mit dem Chef in Verbindung zu setzen.

Im Zweifel wird eben ein Einspruchsschreiben verfasst, was der Mandant unterschreibt, sofern es an der Vertretungsvollmacht fehlt.


Es hätte viel weniger Aufwand gebraucht etwas zu unternehmen als der Bescheid eingetroffen ist, als jetzt zu versuchen die Dinge wieder gerade zu rücken.

----------
Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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02.11.2009, 14:02 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.2009 14:03 von showbee.)
Beitrag: #4
RE: Bescheidprüfung
PiranhaVS schrieb:2. Wenn Sie damit nicht klarkommen Einspruch einlegen, Begründung folgt

genau so, wozu sonst gibts 362 AO?

p.s. im Fall: WvS klar (-), da Organisationsverschulden des Berufsträgers; da braucht man nichtmal Fremdverschulden zurechnen.
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02.11.2009, 14:21 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.2009 14:25 von Opa.)
Beitrag: #5
RE: Bescheidprüfung
Ich hab bei der Frage auch nur den Kopf schütteln können, ist mir unbegreiflich.

Ich bin auch "Alleinunterhalter" war auch noch nicht über einen Monat weg, aber wenn bspw. im Urlaub etwas passieren sollte, habe ich insofern Vorsorge getroffen, daß ein guter Bekannter/Verwandter ein Schlüssel fürs Büro hat, schon allein wegen der Post. Sollten Bescheide kommen und der Monat ablaufen, habe ich Blankoeinsprüche daliegen mit "Begründung folgt", wo nur FA, Name und StNr. einzutragen ist. Dann kann ich später immernoch den Einspruch zurücknehmen, oder eben begründen wenn nötig.

Zitat:Mandant bringt am Freitag Steuerbescheid, den er selbst erhalten hat, Einspruchsfrist läuft an diesen Freitag ab,...
Hab immer Zustellungsvollmacht insofern beginnt die Rb.-Frist sowieso erst mit meinem Erhalt, also an dem Freitag.
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02.11.2009, 14:47
Beitrag: #6
RE: Bescheidprüfung
Opa schrieb:Hab immer Zustellungsvollmacht insofern beginnt die Rb.-Frist sowieso erst mit meinem Erhalt, also an dem Freitag.

Seit der elektronischen Bescheidprüfung nicht mehr generell.
Aber da bekomme ich ja dann den elBescheid vorher schon.

Aber ich hab tatsächlich Mandanten, die das nicht wollen. Die wollen alle Post selbst erhalten. Das sind auch die, die die ESt-Erklärung nach Erhalt vor Abgabe total zerlegen und selbst entscheiden, was sie ans FA mitschicken wollen oder nicht...


Bei uns gibts das Prob eingentlich nicht, da wir hier 3 Berater sind, einer ist immer da. Aber sollte, wenn, man weiss ja nie, wird hier auch "auf Verdacht" Einspruch eingelegt.

-----------------
LG
Clematis
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02.11.2009, 15:00 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.11.2009 15:02 von Opa.)
Beitrag: #7
RE: Bescheidprüfung
Zitat:Seit der elektronischen Bescheidprüfung nicht mehr generell.
Wieso das?

Zitat:Aber da bekomme ich ja dann den elBescheid vorher schon.
Die Mitteilungen daß ein elektr. Bescheid vorliegt, ist ohne Aussage, da darin weder Name noch StNr o.ä. erwähnt sind, sind sind völlig anonym. Wenn ich noch auf 100 Bescheide warte, wöelcher solls denn sein, aber das bemängel ich schon lange. Wird immer mit "Datenschutz" abgetan. Im heutigen Zeitalter für mich unsinnig.

Zitat:Aber ich hab tatsächlich Mandanten, die das nicht wollen. Die wollen alle Post selbst erhalten. Das sind auch die, die die ESt-Erklärung nach Erhalt vor Abgabe total zerlegen und selbst entscheiden, was sie ans FA mitschicken wollen oder nicht...
Solche "Verrückte" hab ich nicht (wozu soll das auch gut sein?), aber wenn dann würde ich es mir bestätigen lassen. Dann müssen sie damit leben, daß die RB-Frist ev. abgelaufen ist, bis sie sich zu mir bemühen.
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02.11.2009, 15:11
Beitrag: #8
RE: Bescheidprüfung
Opa schrieb:]Die Mitteilungen daß ein elektr. Bescheid vorliegt, ist ohne Aussage, da darin weder Name noch StNr o.ä. erwähnt sind, sind sind völlig anonym. Wenn ich noch auf 100 Bescheide warte, wöelcher solls denn sein, aber das bemängel ich schon lange. Wird immer mit "Datenschutz" abgetan. Im heutigen Zeitalter für mich unsinnig.

Ich rede ja auch nicht von der Mitteilung, dass der Bescheid vorliegt, sondern vom Bescheid selbst...
Der enthält alle Daten, wie eben auch der Papierbescheid.

-----------------
LG
Clematis
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02.11.2009, 15:15
Beitrag: #9
RE: Bescheidprüfung
Ja aber woher weiß ich denn, ob der elektr. Bescheid da ist?
Das weiß ich doch erst, wenn mir der Papierbescheid vorliegt. Denn die elektr. Mitteilung ist wie gesagt anonym.
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02.11.2009, 15:27
Beitrag: #10
RE: Bescheidprüfung
Opa schrieb:Ja aber woher weiß ich denn, ob der elektr. Bescheid da ist?
Das weiß ich doch erst, wenn mir der Papierbescheid vorliegt. Denn die elektr. Mitteilung ist wie gesagt anonym.

Hallo Opa,


Datev kann das "richtig". Da kommen Meldungen dass Bescheide eingegangen sind und sogar für wen ;-)
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