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Nur Familienfahrzeug, Anerkennung Pauschale 0,30€/km für Gewerbe Ehefrau?
04.07.2007, 15:30
Beitrag: #15
RE: Nur Familienfahrzeug, Anerkennung Pauschale 0,30€/km für Gewerbe Ehefrau?
Hallo,

mag der Prüfer diskutieren was er will, an den Tatsachen kommt er nicht vorbei.

Wer zivilrechtlicher Eigentümer ist, ist uninteressant.
Kann nachgewiesen werden, dass der wirtschaftliche Eigentümer (hier Ehepartner) alle Aufwendungen des Kfz getragen hat - Steuer, Versicherung, lfd. Kosten, Reparaturen etc. - ist er als wirtschaftlicher Eigentümer zu betrachten.

Unter fremden Dritten würde ich hier eine Überlassungs- bzw. Nutzungsvereinbarung treffen, und zwar schriftlich. Unter Eheleuten und nahen Angehörigen sehe ich dafür keine Notwendigkeit.

Der BFH hat zum wirtschaftlichen Eigentum und der damit verbundenen Zuordnung zum Betriebsvermögen mehrfach wie folgt geurteilt:

"Zum Vermögen des Kaufmanns zählen die ihm zivilrechtlich gehörenden Vermögensgegenstände sowie solche, die zivilrechtlich zwar einer anderen Person gehören, die aber nach der ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zu dem zivilrechtlichen Rechtsinhaber und nach den tatsächlichen Verhältnissen wirtschaftlicher Bestandteil seines Vermögens sind (vgl. BFH vom 3.08.1988 I R 157/84 , BFHE 154, 321, BStBl II 1989, 21, m.w.N.; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 10. Aufl., § 5 Anm. 19a).

Diese vermögensmäßige Zurechnung entspricht im wesentlichen der Regelung des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO 1977, nach der ein Wirtschaftsgut demjenigen zuzurechnen ist, der, ohne rechtlicher eigentümer zu sein, die tatsächliche Herrschaft über das Wirtschaftsgut in der Weise ausübt, dass er den Eigentümer im Regelfall für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut wirtschaftlich ausschließen kann.

Ein wirtschaftlicher Ausschluß des zivilrechtlichen Eigentümers in diesem Sinne wird von der Rechtsprechung des BFH angenommen, wenn der Herausgabeanspruch des Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (BFH vom 26.01.1970 IV R 144/66, BFHE 97, 466, BStBl II 1970, 264) oder wenn dem Eigentümer überhaupt kein herausgabeanspruch mehr zusteht (BFH vom 22.08.1984 I R 198/80, BFHE 142, 370, BStBl II 1985, 126). Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall zu beurteilen. Bei dieser Beurteilung kommt es nicht nur auf den Wortlaut sowie auf den Sinn und Zweck der von den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarung, sondern auch auf deren tatsächlichen Vollzug an (vgl. Tipke/Kruse, AO-FGO, 13. Aful. § 39 AO 1977 Tz. 11 a.E.)."

BFH vom 12.09.1991 III R 233/90, BStBl 1992, S. 182

Bei mir hat noch kein Prüfer diese Diskussion gewonnen, da er nicht in der Lage war den tatsächlichen wirtschaftlichen Belastungen etwas anderes entgegenzusetzen.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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RE: Nur Familienfahrzeug, Anerkennung Pauschale 0,30€/km für Gewerbe Ehefrau? - zaunkönig - 04.07.2007 15:30

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