Antwort schreiben 
 
Themabewertung:
  • 0 Bewertungen - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Zuzahlungen der KK
10.08.2009, 16:57
Beitrag: #1
Zuzahlungen der KK
Mandantin (Rentnerin) hat regelm. hohe Zuzahlungen für Arzneimittel, Kuren usw. zu zahlen (über den 1 bzw. 2 %). Diese können als agB steuerlich geltend gemacht werden. Soweit klar.

Jetzt wird die Mandantin im Nov. 08 von der KK angeschrieben, daß sie gleich den Höchstsatz (1% bei ihr) v. ca. 300,- zahlen könnte, dann würde sie gleich vom 01.01.09 an von der Zuzahlung befreit, da sie ja den Höchstsatz bereits an die KK gezahlt hätte. Dies macht sie auch im Dez. 08.
Sind dies (300,-) nun agB in 08 (Zahlungszeitpunkt), in 09 (betreffender Zeitraum), oder KV Beiträge (Sonderausgaben) in 08?

Soetwas hatte ich auch noch nicht.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
10.08.2009, 17:28
Beitrag: #2
RE: Zuzahlungen der KK
Das Vorgehen ist mir bekannt von den Krankenkasse und das finde ich auch in Ordnung. Meiner Meinung nach sind das a.g.B. im Jahr der Zahlung. Es handelt sich ja um nichts anderes als Zuzahlungen in einer Summe und § 33 stellt nunmal auf den Zeitpunkt der Verausgabung ab.

Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an!
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
10.08.2009, 18:36
Beitrag: #3
RE: Zuzahlungen der KK
Ich hab auch nichts gegen das Vorgehen (nur war es mir neu) und bin eigentlich auch deiner Meinung, aber im Nachhinein kamen mir doch Zweifel, da die Kosten ja eigentlich noch nicht angefallen sind, sondern nur ein Art Vorauszahlung sind.
Alle Beiträge dieses Benutzers finden
Bedanken Diese Nachricht in einer Antwort zitieren
Antwort schreiben 


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Kontakt | Forum | Nach oben | Zum Inhalt | Archiv-Modus | RSS-Synchronisation