ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
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17.07.2009, 13:46
Beitrag: #1
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ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
Bevor ich hierzu eine inhaltliche Fragestellung anbringe:
Ist jemand unter uns, der damals schon mit Steuern befasst war und sich noch mit der alten Nutzungswertbesteuerung � 21 Abs. 2 EStG bzw. � 21a EStG und den �bergangsregelungen dazu auskennt? H�tte nicht gedacht, dass ich dazu noch mal was brauche, aber ich habe hier noch ein Uralt-Verfahren laufen, das ungef�hr 15 Jahre in der Rechtsbehelfsstelle des FA schlummerte. Zum Gl�ck haben wir im B�ro noch Veranlagungshandb�cher bis ungef�hr 1983 zur�ck ... |
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17.07.2009, 13:49
Beitrag: #2
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RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
Da war ich noch Elektriker...
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17.07.2009, 13:56
Beitrag: #3
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RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
zu dem zeitpunkt war ich noch ein kr�bel und wollte nie steuerberater werden
"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N. |
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17.07.2009, 14:07
Beitrag: #4
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RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
meyer schrieb:Ist jemand unter uns, der damals schon mit Steuern befasst war und sich noch mit der alten Nutzungswertbesteuerung � 21 Abs. 2 EStG bzw. � 21a EStG und den �bergangsregelungen dazu auskennt?Klar doch - vielleicht ist ja was davon h�ngengelieben Zitat:Zum Gl�ck haben wir im B�ro noch Veranlagungshandb�cher bis ungef�hr 1983 zur�ck ...jaja, J�ger und Sammler ... |
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17.07.2009, 16:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.07.2009 16:19 von meyer.)
Beitrag: #5
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RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
tosch schrieb:Klar doch - vielleicht ist ja was davon h�ngengeliebenDann traue ich mich mal: Also: Mandant bewohnte Zweifamilienhaus ingesamt (also beide Wohnungen) zu eigenen Wohnzwecken. Einschl�gig ist unstreitig � 21a Abs. 7 EStG i.d.F. bis 1986, d. h. die Pauschalierung nach � 21a EStG greift nicht ein, es wird bis 1986 eine �berschussermittlung nach � 21 Abs. 2 EStG in der damaligen Fassung durchgef�hrt. Hat das FA f�r die Jahre bis 1986 im Einspruchsverfahren mitgemacht. Spannend sind jetzt die �bergangsregelungen in � 52 Abs. 21 EStG in der damaligen Fassung. Demnach gilt die gro�e �bergangsregelung von zw�lf weiteren Jahren zur Anwendung von � 21 Abs. 2 EStG �ber 1986 hinaus, wenn in 1986 eine �berschussermittlung (also keine Pauschalierung nach � 21a) erfolgte. Dies gro�e �bergangsregelung scheint mir nach dem Wortlaut zu greifen. FA-Bearbeiterin (seit Jahrzehnten im Dienst und in den Zeiten noch zu Hause gewesen) sagt mir, das ginge nur, wenn eine der Wohnungen in 1986 vermietet gewesen sei, nicht bei reiner Selbstnutzung. Wenn das anders gewesen w�re, h�tten sie es damals immer falsch gemacht (sie konnte mir aber ad hoc keine Rechtsgrundlage nennen und verwies pauschal auf � 52, wo es aber so nicht drinsteht). Jetzt will sie nochmal nachsehen und sich zur�ckmelden. Ich bin gespannt, ob mir als Neuling in der Materie da was entgangen ist, was durchaus sein kann ... Zur Erinnerung: Es geht nicht um eine Einfamilien- sondern um ein Zweifamilienhaus. Im ersteren Fall w�re die Sache klar gewesen (nur �bergangsregelungen wegen erh�hter Absetzungen u.�.). |
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17.07.2009, 19:35
Beitrag: #6
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RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
Puhhhh,
also soweit ich mich erinnere, ist die gro�e �bergangsl�sung nur davon abh�ngig gewesen, dass die Nutzungswertbesteuerung zul�ssig war und angewendet wurde. Sorry, aber ob es da f�r ZFH´s eine Sonderregelung gab - da versagt mein Erinnerungsverm�gen. Da hatten wir aber auch nie Probleme. Ich w�rde auch erstmal von der G�ltigkeit der �bergangsregelung ausgehen, bis mir jemand was anderes nachweist ![]() Gru� tosch |
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17.07.2009, 20:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.07.2009 20:14 von Kiharu.)
Beitrag: #7
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RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
@meyer
Vorweg: 1987 habe ich die dritte Klasse besucht und gehe daher recht unbefleckt an die Sache ran. Dazu ein Urteil aus BW: Auszug: Zitat:Unter Ber�cksichtigung dieser Umst�nde h�lt es der Senat f�r ausreichend, eine Vermietung der Wohnung zur dauernden Nutzung anzunehmen. Diese Auslegung h�lt er auch nach dem Sinn und Zweck des � 21 a Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG f�r geboten. Nach dieser Vorschrift sollten die Steuerpflichtigen die Pauschalierung des Nutzungswerts der selbstgenutzten Wohnung im eigenen Zweifamilienhaus nur dann vermeiden k�nnen, wenn sichergestellt war, da� sie die andere Wohnung nicht selbst nutzten, sondern als Wohnung zur dauernden Nutzung vermieteten. Quelle:FG Baden-W�rttemberg 24.5.2000, 2 K 21/99 Ich hoffe, es bringt dich ein wenig weiter. Ich werde selbst nochmal ein wenig weiter schauen. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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17.07.2009, 20:34
Beitrag: #8
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RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
So, hab nochmal ein wenig nachgedacht/geschaut.
Die Bearbeiterin geht von der Gundsituation aus, wonach keine Pauschalierung (und damit gro�e �bergangsregelung) nur m�glich ist, wenn eine der zwei Wohnungen vermietet gewesen ist. Zitat Gesetz � 21 a EStG Zitat:Bei einer Wohnung im eigenen Einfamilienhaus im Sinne des � 75 Abs. 5 des Bewertungsgesetzes wird der Nutzungswert ( � 21 Abs. 2) auf Grund des Einheitswerts des Grundst�cks ermittelt. Satz 1 gilt auch bei einer Wohnung in einem eigenen Haus, das kein Einfamilienhaus ist. Satz 2 ist nicht anzuwenden, wenn der Steuerpflichtige in dem eigenen Haus mindestens eine Wohnung oder eine anderen als Wohnzwecken dienende Einheit von R�umen Ergo denkt sie, dass zwingend Pauschalierung greift, weil keine der Voraussetzung unter 1-3 erf�llt waren. Wenn Pauschalierung m�glich = keine gro�e �bergangsregelung. Soweit der Grundgedanke. "�bersehen" tut sie in diesem Fall, dass hier die Regelung des � 21a Abs. 7 EStG greift und damit genau keine Pauschalierung m�glich ist. Ergo muss auch diese Konstellation unter die gro�e �bergangsregelung fallen, da � 52 Abs. 21 nur darauf abstellt, dass nicht pauschaliert wurde. Zitat:Haben bei einer Wohnung im eigenen Haus bei dem Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 1986 die Voraussetzungen f�r die Ermittlung des Nutzungswerts als �berschu� des Mietwerts �ber die Werbungskosten oder die Betriebsausgaben vorgelegen, so ist � 21 Abs. 2 Satz 1 f�r die folgenden Veranlagungszeitr�ume, in denen diese Voraussetzungen vorliegen, weiter anzuwenden; der Nutzungswert ist insoweit bis einschlie�lich Veranlagungszeitraum 1998 nach � 2 Abs. 2 zu ermitteln. Ich denke, da liegt der Denkfehler der Bearbeiterin. Sie hat damals alles richtig gemacht, solange es kein Fall des � 21a Abs. 7 war. Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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17.07.2009, 21:09
Beitrag: #9
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RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
au weia .... da war ich grad mal 9 Jahre alt ..
und Literatur habe ich aus dieser Zeit auch nicht zur hand. tut mir leid aber da kann ich leider nicht helfen :-/ lg Jive "Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten. Wahre Profis gründen eine Bank." - Bertold Brecht - |
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17.07.2009, 21:21
Beitrag: #10
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RE: ESt-VZ 1987 ff. �bergangsregelungen Nutzungswertbesteuerung
Zitat:au weia .... da war ich grad mal 9 Jahre alt .. Ach, das macht gar nicht. Da h�tten wir ja zusammen spielen k�nnen ![]() Aber im Ernst: 50 % meines Jobs bestehen darin, so zu tun, als ob ich voll die Ahnung h�tte von dem was ich da so schreibe. Manchmal sitz ich so am Schreibtisch und denke, was treibst du da eigentlich? Da lasse ich mich �ber Seiten �ber ein Thema aus, dass ich drei Tage kenne. Bisher ging alles glatt. Das lag aber wohl auch zum Teil daran, dass es der Gegenseite nicht besser geht. Meine Schreiben finde ich immer voll �berzeugend (mein Chef auch ![]() Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
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