Ausländische Lohnersatzleistungen
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05.05.2009, 15:20
Beitrag: #1
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Ausländische Lohnersatzleistungen
Mandantin = Grenzgängerin nach Österreich bezieht ausl. Lohnersatzleistungen. Krankengeld und Leistungen im Mutterschutz sind mit beim Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen. Das Finanzamt will jetzt auch noch das österr. Erziehungsgeld dem Prgressionsv. unterwerfen. Mich stört, dass dt. Entsprechendes nicht einbezogen würde. Aber so richtig Aussagekräftiges finde ich dazu nicht. Habt Ihr eine Idee?
frankts |
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05.05.2009, 16:42
Beitrag: #2
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RE: Ausländische Lohnersatzleistungen
Wenn es sich Erziehungsgeld und nicht Elterngeld nennt, sehe ich keinen Grund, daß es dem PV unterliegen sollte. Es ist nicht im 32 b aufgeführt.
Allerdings bin ich bei ausl. Geldern Laie. Aber eigentlich dachte ich, daß nur inl. (dt.)Lohnersatzleistungen und ausl. Einkünfte dem PV unterliegen. Sind denn wirklich ausl. Bezüge in D mit dem PV zu berücksichtigen? |
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05.05.2009, 18:03
Beitrag: #3
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RE: Ausländische Lohnersatzleistungen
Guck mal, das Thema hatten wir hier schon einmal.
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06.05.2009, 07:45
Beitrag: #4
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RE: Ausländische Lohnersatzleistungen
Danke Petz, man müsste nur richtig suchen können, dann findet man etwas.
Grüße aus dem veregneten Bayern frankts |
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