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Buchführung / Überschussrechnung, wie rechnet ihr ab ?!?
24.03.2009, 14:29
Beitrag: #1
Buchführung / Überschussrechnung, wie rechnet ihr ab ?!?
Hallo,


Versicherungsvertreter X möchte keine monatliche Buchhaltung, braucht er ja nicht er hat den vollen Überblick über seine Zahlen, denn er arbeitet ja bei der DVAG und hat eine umfangreiche Ausbildung (kleiner Scherz am Rande).

Nun bringt er am Jahresende 2 volle Ordner und möchte seine EÜR gemacht haben.

Wie rechnet ihr sowas ab ?

Gebühr für Erstellung der Buchhaltung und EÜR

oder nur

Gebühr für EÜR ?
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24.03.2009, 14:40
Beitrag: #2
RE: Buchführung / Überschussrechnung, wie rechnet ihr ab ?!?
PiranhaVS schrieb:oder nur

Gebühr für EÜR ?

... die aber mit 25 oder 30/10.
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24.03.2009, 14:58
Beitrag: #3
RE: Buchführung / Überschussrechnung, wie rechnet ihr ab ?!?
die tabelle lässt die EÜR doch nur bis 20/10 zu?!

bei uns wird meistens die EÜR und die FiBu abgerechnet.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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24.03.2009, 15:03
Beitrag: #4
RE: Buchführung / Überschussrechnung, wie rechnet ihr ab ?!?
Taxman schrieb:die tabelle lässt die EÜR doch nur bis 20/10 zu?!

bei uns wird meistens die EÜR und die FiBu abgerechnet.

So sehe ich es auch :-)
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24.03.2009, 15:09
Beitrag: #5
RE: Buchführung / Überschussrechnung, wie rechnet ihr ab ?!?
Taxman schrieb:die tabelle lässt die EÜR doch nur bis 20/10 zu?!

Äh ... ja klar ... falsch geschaut :-(

Taxman schrieb:bei uns wird meistens die EÜR und die FiBu abgerechnet.

Würd´s aber nicht Fibu nennen.
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24.03.2009, 15:20
Beitrag: #6
RE: Buchführung / Überschussrechnung, wie rechnet ihr ab ?!?
kann man ja unter posten:

"Arbeiten, die über das normale Maß hinausgehen"

verpacken, verstecken, etc.

"Wirtschaftsprüfer sind eine nicht näher definierbare Kreuzung aus überzüchteten Betriebswirten, die nicht rechnen können, und entarteten Juristen, die an Zahlen Gefallen finden." - Sebastian Hakelmacher, Das Alternative WP Handbuch, 2. Auflage, Seite 20 m.w.N.
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24.03.2009, 17:06
Beitrag: #7
RE: Buchführung / Überschussrechnung, wie rechnet ihr ab ?!?
Sehe ich auch so.

FiBu für die Jahresbuchführung eines Nicht-Buchführungspflichtigen abzurechnen, ist problematisch.

Bei mir kommt das entweder in die "Arbeiten, die über das ... (s.o.)" oder wird bei "Erfassen der Belege" gesondert abgerechnet (Stundensatz).

Die Position "Buchführung" taucht bei mir bei bei einer Jahresbuchführung nicht auf.

___________________________________________

Signatur? ... verliehen...
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24.03.2009, 17:25
Beitrag: #8
RE: Buchführung / Überschussrechnung, wie rechnet ihr ab ?!?
Catja schrieb:Sehe ich auch so.

FiBu für die Jahresbuchführung eines Nicht-Buchführungspflichtigen abzurechnen, ist problematisch.

Bei mir kommt das entweder in die "Arbeiten, die über das ... (s.o.)" oder wird bei "Erfassen der Belege" gesondert abgerechnet (Stundensatz).

Die Position "Buchführung" taucht bei mir bei bei einer Jahresbuchführung nicht auf.

Und wie wird bei Euch abgerechnet, wenn Ihr z.B. die Aufzeichnungen eines Arztes monatlich erstellt? Ist doch auch nichts anderes, als wenn der ganz Qu.. am Jahresende erfaßt wird. Oder liege ich da falsch?
frankts
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24.03.2009, 21:46
Beitrag: #9
RE: Buchführung / Überschussrechnung, wie rechnet ihr ab ?!?
Im ehem. Büro gabs immer die Buchführung, dann allerdings mit normalen 10tel und die EÜR fast für "lau". Alles in Allem hat man ja viel Spielraum, gerade wenn man dann noch die ESt/USt/GewSt erstellt und berechnet.
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