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Elterngeld und Progression
20.03.2009, 10:21
Beitrag: #1
Elterngeld und Progression
Hallo, gerade ist ein Einspruch reingekommen, wo es um die Berücksichtigung von Elterngeld im Rahmen des Progressionsvorbehalts geht. Dazu soll ein Verfahren vor dem FG Münster anhängig sein.

Hat jemand nähere Infos?

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20.03.2009, 10:26
Beitrag: #2
RE: Elterngeld und Progression
Wer suchen kann, ist klar im Vorteil Shy

Habs gerade selbst gefunden:

Zitat:Wird das Elterngeld in voller Höhe dem Progressionsvorbehalt unterworfen, empfiehlt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) Einspruch einzulegen (PM-Nr. 5/2009).

Als steuerfreie Lohnersatzleistung unterliegt das Elterngeld, wie andere Lohnersatzleistun-gen (z.B. Arbeitslosen- oder Krankengeld), grundsätzlich dem so genannten Progressions-vorbehalt. Das bedeutet: Es wird zwar selbst steuerfrei ausgezahlt, erhöht aber den Steuer-satz für das übrige Einkommen.

Fraglich sei nun, ob diese steuererhöhende Wirkung auch für den Sockelbetrag von 150/300 gelten soll. Diese Frage wird derzeit vor dem Finanzgericht Münster (Az. 2 K 4856/08E) ü-berprüft. Elterngeld in Höhe von 150/300 wird grundsätzlich gezahlt, auch dann, wenn der betroffene Elternteil vor der Geburt des Kindes kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt hat.

Dazu Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL: Dieser Teil des Elterngeldes ist im Grunde ge-nommen kein Ersatz für nunmehr fehlendes Gehalt bzw. ausfallenden Lohn, sondern eine reine Sozialleistung. Folglich sollte dieser Betrag auch nicht dem Progressionsvorbehalt un-terworfen werden. Eine klarstellende Regelung findet sich im Gesetz leider nicht. Nach dem Wortlaut unterliegt das gesamte Elterngeld dem Progressionsvorbehalt, nach Sinn und Zweck wohl nur der den Sockelbetrag übersteigende Teil. Bezieht das Finanzamt das El-terngeld in voller Höhe in den Progressionsvorbehalt ein, empfehlen wir, dagegen Einspruch einzulegen und beim Finanzamt das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeitsgründen zu beantragen.

Solange allerdings noch kein Verfahren beim BFH anhängig ist, besteht kein Rechtsan-spruch auf Verfahrensruhe. Die Gewährung sei jedoch zweckmäßig, weil der BFH sich si-cher in absehbarer Zeit mit dieser Frage beschäftigen wird. Lässt das Finanzamt das Verfah-ren nicht ruhen, bleibt dem Steuerzahler nur der Weg einer eigenen kostenpflichtigen Klage.

Quelle: Pressemitteilung des BDL vom 17.02.2009

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20.03.2009, 11:28
Beitrag: #3
RE: Elterngeld und Progression
Da gabs beim Buhl mal ne ellenlange Diskussion zwischen Hans-Christian und oerdiz, ist sehr interessant!

-----------------
LG
Clematis
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20.03.2009, 12:12
Beitrag: #4
RE: Elterngeld und Progression
Ja, ich erinnere mich. Nun warten wir mal ab, was die Richter dazu sagen.

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20.03.2009, 12:52
Beitrag: #5
RE: Elterngeld und Progression
Ich hab auch noch einige Eisen diesbezgl. im Feuer, aber überall RdV.
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20.03.2009, 13:08
Beitrag: #6
RE: Elterngeld und Progression
betrifft meine ESt persönlich, ich werde berichten...
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14.04.2009, 13:56
Beitrag: #7
RE: Elterngeld und Progression
Hallo,

liegt inzwischen dem BFH vor (VI B 31/09)


Zitat:Besteuerung des Elterngeldes - Lohnsteuerhilfeverein klagt
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) 10.04.2009, Presseinformation

Laut Mitteilung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) ist aktuell ein Musterverfahren beim Bundesfinanzhof zur Frage der steuerlichen Einbeziehung von Elterngeld anhängig. Das Verfahren wird vom NVL-Mitgliedsverein "Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V." getragen und soll klären, ob auch der Sockelbetrag von 150 bzw. 300 Euro im Rahmen der Progression bei der Steuerberechnung zu berücksichtigen ist.

Seit 2007 gibt es das Elterngeld. Dieses löste das bis dahin gezahlte Erziehungsgeld ab und sollte Mut zur Familienplanung geben. Die Rechnung des Gesetzgebers scheint auch aufzugehen, denn seit dem steigt die Zahl der Geburten. Der Frust kam für Eltern jedoch spätestens mit dem Steuerbescheid. Was nicht alle wussten: Elterngeld wird im Gegensatz zum Erziehungsgeld beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt und erhöht damit letztendlich die Steuerlast. Auch der Sockelbetrag von 150 bzw. 300 Euro wird angerechnet. Diesen Mindestbetrag erhält jedoch jeder Elternteil, unabhängig von einem Verdienst vor der Geburt des Kindes. Der Sockelbetrag stellt danach eher eine Sozialleistung und keine Lohnersatzleistung dar und sollte nicht zu einer Schlechterstellung der Familien im Vergleich zur alten Gesetzeslage führen.

Mit einem Musterfall hat der NVL-Mitgliedsverein "Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V." diese Frage zur Klärung dem Bundesfinanzhof vorgelegt. Im betreffenden Fall war die Mutter wegen der beiden anderen Geschwisterkinder vor der Geburt des dritten Kindes nicht berufstätig und erhielt somit Elterngeld in Höhe des Sockelbetrages von 300 Euro. Die Familie musste mit dem Einkommen des allein verdienenden Vaters auskommen. Das ohnehin dünne Budget wurde zusätzlich durch Berücksichtigung des Elterngeldes bei der Steuererklärung mit Steuern belastet.

Betroffenen Eltern rät der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL), mit Hinweis auf das BFH-Verfahren Einspruch bei Anrechnung des gesamten Elterngeldes einzulegen und Ruhen bis zur Klärung zu beantragen. Das Aktenzeichen lautet: VI B 31/09.

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Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. -
George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker
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14.04.2009, 14:20
Beitrag: #8
RE: Elterngeld und Progression
Der BdSt. will auch ein Musterverfahren führen und sucht Kläger für ein Musterverfahren.

Beste Grüße
Vorwitzig [Bild: trust_me-001.gif]
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14.04.2009, 15:05
Beitrag: #9
RE: Elterngeld und Progression
Aua, jetzt sehe ich gerade, daß ich diesen Sachverhalt gleich auf die Unterhaltsleistungen übertragen habe. Also Vater unterhaltspflichtig gegenüber Kindesmutter -> Kindesmutter hat nur ca. 400,- Elterngeld -> habe nur 100,- als Bezug angegeben, obwohl die Bescheinigung über 400,- beilag -> das FA hat es geschluckt. Im Bescheid wurden nur die 100,- als eigene EK bzw. Bezüge der Mutter berücksichtigt. Wink
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14.04.2009, 16:35
Beitrag: #10
RE: Elterngeld und Progression
Opa schrieb:das FA hat es geschluckt. Im Bescheid wurden nur die 100,- als eigene EK bzw. Bezüge der Mutter berücksichtigt. Wink
Logisch, denn es ist ja unstreitig, dass der Grundbetrag nicht als Bezug anzusetzen ist (analog früher Erziehungsgeld). Da gibt es m. W. gleich mehrere Verwaltungsanweisungen zu (habe aber jetzt nicht gesucht).
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