Elterngeld und Progression
|
20.03.2009, 10:21
Beitrag: #1
|
|||
|
|||
Elterngeld und Progression
Hallo, gerade ist ein Einspruch reingekommen, wo es um die Berücksichtigung von Elterngeld im Rahmen des Progressionsvorbehalts geht. Dazu soll ein Verfahren vor dem FG Münster anhängig sein.
Hat jemand nähere Infos? Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
20.03.2009, 10:26
Beitrag: #2
|
|||
|
|||
RE: Elterngeld und Progression
Wer suchen kann, ist klar im Vorteil
![]() Habs gerade selbst gefunden: Zitat:Wird das Elterngeld in voller Höhe dem Progressionsvorbehalt unterworfen, empfiehlt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) Einspruch einzulegen (PM-Nr. 5/2009). Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
20.03.2009, 11:28
Beitrag: #3
|
|||
|
|||
RE: Elterngeld und Progression
Da gabs beim Buhl mal ne ellenlange Diskussion zwischen Hans-Christian und oerdiz, ist sehr interessant!
----------------- LG Clematis |
|||
20.03.2009, 12:12
Beitrag: #4
|
|||
|
|||
RE: Elterngeld und Progression
Ja, ich erinnere mich. Nun warten wir mal ab, was die Richter dazu sagen.
Wenn das Leben Dir Zitronen anbietet, frag nach Tequila und Salz und ruf' mich an! |
|||
20.03.2009, 12:52
Beitrag: #5
|
|||
|
|||
RE: Elterngeld und Progression
Ich hab auch noch einige Eisen diesbezgl. im Feuer, aber überall RdV.
|
|||
20.03.2009, 13:08
Beitrag: #6
|
|||
|
|||
RE: Elterngeld und Progression
betrifft meine ESt persönlich, ich werde berichten...
|
|||
14.04.2009, 13:56
Beitrag: #7
|
|||
|
|||
RE: Elterngeld und Progression
Hallo,
liegt inzwischen dem BFH vor (VI B 31/09) Zitat:Besteuerung des Elterngeldes - Lohnsteuerhilfeverein klagt ---------- Der einzige Mensch, der sich vernünftig benimmt, ist mein Schneider. Er nimmt jedesmal neu Maß, wenn er mich trifft, während alle anderen immer die alten Maßstäbe anlegen in der Meinung, sie passten auch heute noch. - George Bernard Shaw (1856-1950), Irischer Dramatiker und Satiriker |
|||
14.04.2009, 14:20
Beitrag: #8
|
|||
|
|||
RE: Elterngeld und Progression
Der BdSt. will auch ein Musterverfahren führen und sucht Kläger für ein Musterverfahren.
Beste Grüße Vorwitzig ![]() |
|||
14.04.2009, 15:05
Beitrag: #9
|
|||
|
|||
RE: Elterngeld und Progression
Aua, jetzt sehe ich gerade, daß ich diesen Sachverhalt gleich auf die Unterhaltsleistungen übertragen habe. Also Vater unterhaltspflichtig gegenüber Kindesmutter -> Kindesmutter hat nur ca. 400,- Elterngeld -> habe nur 100,- als Bezug angegeben, obwohl die Bescheinigung über 400,- beilag -> das FA hat es geschluckt. Im Bescheid wurden nur die 100,- als eigene EK bzw. Bezüge der Mutter berücksichtigt.
![]() |
|||
14.04.2009, 16:35
Beitrag: #10
|
|||
|
|||
RE: Elterngeld und Progression
Opa schrieb:das FA hat es geschluckt. Im Bescheid wurden nur die 100,- als eigene EK bzw. Bezüge der Mutter berücksichtigt.Logisch, denn es ist ja unstreitig, dass der Grundbetrag nicht als Bezug anzusetzen ist (analog früher Erziehungsgeld). Da gibt es m. W. gleich mehrere Verwaltungsanweisungen zu (habe aber jetzt nicht gesucht). |
|||
|
Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste