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EDV Übermittlung Bilanz § 5b EStG ab 2010
19.03.2009, 22:14
Beitrag: #1
EDV Übermittlung Bilanz § 5b EStG ab 2010
Hallo,

ab WJ 2010 sind ja Bilanz & GuV nach dem neuen § 5b EStG elektronisch zu übermitteln. Nach § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG wird im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder der Umfang der nach § 5b EStG elektronisch zu übermittelnden Daten erst noch bestimmt. Hat jemand neuere Infos, ob es schon erste Konkretisierungen hierzu gibt?

Mfg

showbee
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20.03.2009, 09:52 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.03.2009 09:52 von phönix.)
Beitrag: #2
RE: EDV Übermittlung Bilanz § 5b EStG ab 2010
Infos nicht, aber schlimmste Befürchtungen. Das dürfte auf totale Verkennzifferung hinauslaufen...

schönen Tag noch

phönix
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20.03.2009, 09:57
Beitrag: #3
RE: EDV Übermittlung Bilanz § 5b EStG ab 2010
phönix schrieb:Infos nicht, aber schlimmste Befürchtungen. Das dürfte auf totale Verkennzifferung hinauslaufen...

Ja, wäre es da nicht sinnvoll, wenn die Finanzbehörden einfach eine Schnittstelle für SKR einrichten? Mir grauts auch, weil ich hier eine Buchführung mit 1.000 Unterkonten (individuell) habe...
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20.03.2009, 10:33
Beitrag: #4
RE: EDV Übermittlung Bilanz § 5b EStG ab 2010
Naja eigentlich muss das im Zusammenhang mit den Bemühungen hinsichtlich der angestrebten Kontrolle, auch hinsichtlich der Umsatzsteuer gesehen werden. Wenn wir sowieso irgendwann die Vorsteuerbeträge nach Lieferanten und Eingangsrechnungs-Beträgen aufgegliedert in einer Anlage zur Umsatzsteuervoranmeldung oder Jahreserklärung melden müssen, um den Vorsteuerabzug zu bekommen, macht es doch auch nichts mehr aus, beim Jahresabschluss nicht nur die Schlusssalden der Konten, sondern die komplette Fibu und Lobu Idea-fertig elektronisch zu übertragen.

Aber unabhängig von dieser zugegebenermaßen Horrorvision werden die Hersteller der Fibu-Programme nicht drumherumkommen, Zuordnungsmöglichkeiten der einzelnen Fibu-Konten zu einer langen Reihe von Kennziffern zu implementieren, so dass am Ende halt eine Datei erstellt wird, die über Elster oder so übertragen wird. Im Prinzip ist das ja nichts anderes als bei Einführung der Anlage EÜR, da mussten auch die Zuordnungsmöglichkeiten geschaffen werden - mit entspr. Aufwand bei den Steuerberatern in der Buchhaltung. Und dann muss sauberst in der Buchhaltung gearbeitet werden, um die richtigen und einzig zugelassenen Konten für einen bestimmten Geschäftsvorfall zu treffen.

Interessant wirds aber dann, wenn Bilanzprogramm und Steuerprogram nicht vom gleichen Hersteller sind (z.B. Fibu über Lexware, Steuern über einen der Rosesoft-Ableger) - da werden die Programme kaum miteinander verknüpft werden können. Wahrscheinlich muss der Berater dann seine eingekauften Systeme neu strukturieren (teilweise mit Herzschmerz ersetzen, weil er sich ja doch mit einer bestimmten Handhabung angefreundet hat...), um überhaupt übertragen zu können.

schönen Tag noch

phönix
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20.03.2009, 11:21
Beitrag: #5
RE: EDV Übermittlung Bilanz § 5b EStG ab 2010
Vielleicht orientieren die sich ja an der Offenlegung
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20.03.2009, 11:28
Beitrag: #6
RE: EDV Übermittlung Bilanz § 5b EStG ab 2010
limo schrieb:Vielleicht orientieren die sich ja an der Offenlegung

Neee, wohl kaum. Der Finanzverwaltung geht es ja nicht darum, irgendwelche offengelegten stark verdichteten Zahlen (die man auch elektronisch abgreifen könnte) zu bekommen, sondern eine Vielzahl von Details in den Datenbestand zu bekommen.

schönen Tag noch

phönix
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20.03.2009, 19:03
Beitrag: #7
RE: EDV Übermittlung Bilanz § 5b EStG ab 2010
Ich habe da vollstes Vertrauen in DATEV Rolleyes

lg, Jive

"Der Bankraub ist eine Initative von Dilettanten.
Wahre Profis gründen eine Bank."

- Bertold Brecht -
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